Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 3 (1929)
- Issue
- 1-2 (Juli 1929)
- Date
- 1929-07-01
- Page
- – (sequence 39)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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mit den einschneidenden Aenderungen durch die Verordnungen vom 16. April 1928, 37. August 1928 und 6. November 1928 neu aufführt Auch der neue Erlaß vom 22. Februar 1929, der die Begrenzung in der Zeit ganz und die Begrenzung -auf bestimmte Berufe zum Teil aufgehoben hat, ist besonders berücksichtigt. Die Kurzarbeiterunterstützung ist durch Verordnung vom 30. Oktober 1928 neu geregelt, »sachlich jedoch im wesentlichen bestehen geblieben. Ihre Bedeutung ist relativ sehr gering. Vorübergehend war im Jahre 1928 eine stärkere Zunahme der Kurzarbeit festzustellen. Die Weigert'sche Ausgabe gilbt in gewohnter Weise zunächst die neuen Gesetzes- und Verordnungstexte, um dann in einem hesonderen und Hauptteil auf die Erläuterungen einzugehen, die an den wichtigen Stellen und bei den wesentlichsten Gebieten ausführlich kommentiert werden. So bedeutsam diese Einzelveröffentlichungen auch sein mögen, so sehr wäre es jedoch im Interesse des Ueberblicks und der praktischen Verwertung des (Kommentars zu begrüßen, wenn die auch von den Verfassern erstrebte Vereinheitlichung des Werkes recht bald ermöglicht werden (könnte. —dt. S t a t i s t i s c h e s J a h r b u c h <f ü r den Freistaat Preußen. 25. Jg. Verlag des preußischen Statistischen Landesamts, Berlin 1929. Soeben erscheint der 25. Band des Statistischen Jahrbuchs für den Freistaat Preußen, das »blaue« Jahrbuch, herausgegeben vom Preußischen Statistischen Landesamt, Berlin 1929 Zum ersten Mal werden an dieser Stelle Erhebungen betr. die öffentliche Jugendhilfe, die öffentliche Fürsorge, die Fürsorgeerziehung Minderjähriger, veröffentlicht. Im Rahmen der öffentlichen J u g e n d h i 1 f e nimmt einen besonderen Raum das Pflegekinderwesen ein. Es standen unter der Aufsicht des Jugendamtes am 1. April 1927 246.348 Pflegefeinder, am 31. März 1928 277.125 Pflegekinder. Von diesen sind 247.058 89.15% unehelich. Bei der Fürsorgeerziehung wird der Zugang im Jahre 1927 verzeichnet Er betrug 5.724 männl., 4.741 weibl., 10.465 + 176 Fälle freiwillig. Fürsorge- _erziehung 10.641. Von diesen entfällt ein unverhältnismäßig großer Prozentsatz, nämlich 2209 auf die Rheinprovinz, die Stadt Berlin zählte 1.128 Neuüberweisungen. Von besonderer Bedeutung sind wegen der augenblicklichen grundsätzlichen Auseinandersetzungen über die Gerichtshilfe überhaupt die Erhebungen über die Jugendgerichtshilfe. Im Jahre 1927 haben die Jugendämter die Jugendgeriohtshilfe ausgeübt im Zusammenwirken mit der privaten Jugendhilfe in 13.053 Fällen, ohne die «private Jugendhilfe in 19.443 Fällen. Die Art der Zusammenarbeit mit den privaten Organisationen stellt sich in den einzelnen Provinzen ganz verschieden dar. Das Verhältnis der Fälle mit bezw. ohne Mitwirkung der privaten Fürsorge belief sich: in Berlin auf 3.017 :1.496! Aus der Unterschiedlichkeit dieser Zahlen geht klar hervor, wie schwierig diese Materie einheitlich zu regeln ist und erst recht bei der Erwachsenengerichtshilfe zu regeln sein wird. 7.924 Personen bilden den Beamten- und Angestelltenstab der Jugendämter. Es erregt Erstaunen, daß unter den leitenden 704 Beamten nur 17 Frauen sind, daß auch den übrigen 2.105 beamteten männlichen Kräften nur 980 weibliche gegenüberstehen, während von 4.135 Angestellten 2.455 Frauen sind. Mit den Erhebungen über die öffentliche Fürsorge ist Preußen den Erhebungen des Reichs auf dem gleichen Gebiete, die noch immer nicht veröffentlicht sind, zuvorgekommen. In der Art der Erhebung ist es der Einteilung der Reiohsstatistik gefolgt, indem es die vier Gruppen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, der Sozialrentner, der Kleinrentner und der »sonstigen Hilfsbedürftigen« zählt. Es ist bedauerlich, daß auch Preußen bei der letzten Gruppe keine Differenzierung vorgenommen hat. Die Gruppe der »sonstigen Hilfsbedürftigen« ist zu 39