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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-07-01 · 1-2 (Juli 1929) · page 29

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
1-2 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
– (sequence 29)
Language
German
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Erzeugnisse von Erwerbsbeschränktenwerkstätten, Arbeitsstellen für Kleinrentner (Frauenerwerbshilfen). Heime, Berufsumschulungseinrichtungen für Jugendliche, Erziehungsheime für schwererziehbare Jugendliche, Werkstätten für Künstler und Kunst* handwerker, Darlehenskassen für Erw erbsbeschränkte, Heimarbeits-Vermittlungsstellen, Einrichtunigen zur Beschaffung von Lebensbedarf für Minderbemittelte. Die restlichen 3,1 MilL kamen Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, Kleinrentnern, der Diskontierung von Aufwertungs- Forderungen, Erwerbsbeschränkten, älteren Angestellten, Darlehen auf Reichsschuldbuch-Forderungen, kurzfristigen Darlehen an Städte u. a. m. zugute. Die kurzfristigen Darlehen an Städte betrugen allein 910.000 Mk. Der Wirkungskreis der Kreditgemeinschaft ist also ein außerordentlich weiter. Er erstreckt sich auf die verschiedensten Gebiete der sozialen Fürsorge, aber ist noch mehr als jene mit wirtschaftlichen Bedingtheiten und Erfordernissen verknüpft. Er steht also einer doppelten Problemstellung gegenüber; dem Zwang des Wirtschaftsprozesses, der immer wieder bestimmte Kategorien von Berufen und Menschen abstößt und ausschaltet und der notwendig werdenden Hilfe gegenüber den dadurch notleidenden Volkskreisen. Die Erfordernisse einer sich rationalisierenden und konzentrierenden Wirtschaft erkennt die Kreditgemeinschaft auch durchaus an. Sie selbst propagiert in ihren eigenen Anstalten moderne betriebswirtschaftliche Methoden. Sie wünscht sogar eine Entwicklung in der Richtung, daß die Ausgestaltung der Erwerbsbeschränktenwerkstätten den Arbeitsstätten Voll-erwerbsfähiger in der freien Wirtschaft vollkommen gleichkommt, damit sie ihre Aufgabe, Uebergangsstellen zur freien Wirtschaft zu sein, wirklich zu erfüllen vermögen. Der Erkenntnis jedoch, daß eine solche Arbeit eine Konkurrenz gegenüber der freien Wirtschaft bedeutet, daß sie den Vorwurf nicht ganz entkräften kann, daß sie Menschen dort wieder künstlich ansetzt, wo der Wirtschaftsprozeß sie gerade ausgeschieden hat, kann sich die Kreditgemeinschaft auch nicht verschließen. Trotzdem muß dieser Weg gewählt werden. Es wäre zwar naturgemäß die idea le Lösung, alle Erwerbsbeschränkten verteilt in Handel und Industrie unterzubringen, soweit sie überhaupt noch arbeitsfähig sind. Das scheitert aber in vielen Fällen an der noch nicht genügend vorgeschrittenen Erkenntnis der Beschärtigungsmöglichkeiten für Erwerbsbeschränkte in den Wirtschaftsweisen selbst, zum Teil aber auch daran, daß die Erwerbsbeschränkten häufig garnicht wissen, welcher Arbeitsleistung sie fähig sind. Solange aber Handel und Industrie diese Erwerbsbeschränkten nicht aufnehmen, muß anderweitig für sie gesorgt werden. Immer ist die Befähigung zur Arbeit, die Wiedereinordnung in den Wirtschaftsprozeß besser als Almosen. Die Forderung an die Wirtschaft, sich der Erwerbsbeschränkten anzunehmen, bleibt durch die Erwerbsbeschränktenfürsorge unberührt. Gerade die Wirtschaft, die gegen die künstliche Belebung kleiner Existenzen ankämpft — und um solche handelt es sich bei dem Personenkreis, der für die Kreditgemeinschaft in Frage kommt; die Mehrzahl der Kreditgewährungen an Einzelpersonen liegt bei etwa 1000 Mk. — gerade die Wirtschaft müßte beweisen, daß sie fähig ist, auch diese halben Kräfte aufzunehmen, die praktisch, wenn sie an den richtigen Platz gestellt werden, meist ganze Arbeitskräfte ersetzen. Die Kreditgemeinschaft darf keinesfalls dazu dienen, den rüeksichtlosen Rationalisierungsprozeß der Wirtschaft zu erleichtern. —dt. Entwurf eines Arbeitsschntzgesetzes. Die Unübersichtlichkeit und mangelnde Einheitlichkeit des geltenden Arbeitschutzrechtes haben seit langem die Forderung nach einem einheitlichen Arbeitschutzgesetz entstehen lassen. Der Entwurf eines solchen Gesetzes liegt bereits seit 1926 dem Reichstag vor. Er ist im Januar ds. Jahres in neuer, inzwischen vom Reichsrat genehmigter Fassung dem Reichstag zugegangen. (Reichstagsdrucksache Nr. 753) und dem sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags zur Durchbaratung übergeben worden. Es steht zu hoffen, daß er in absehbarer Zeit dem Reichstag zur endgültigen Beschlußfassung vorgelegt wird. Angesichts dieses vorgeschrittenen Stadiums der Entwicklung ist es not- 29

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