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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-07-01 · 1-2 (Juli 1929) · page 17

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
1-2 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
– (sequence 17)
Language
German
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zialarbeit der deutschen Rabbiner? Ach, man gibt sich so große Mühe, und es ist so ganz und gar nutzlos. Das können die gelernten Sozialbeamten besser. Man lasse sich einmal die Arbeiten des Ausschusses zeigen, man höre diese Statistiken — man wird über die Spielerei lachen! Liegt das denn wahrhaftig nur daran, daß Studenten diese Arbeit machen? Es liegt tiefer: Kein Mensch weiß eigentlich, was dort besonderes geschehen soll. Statistiken? Jede öffentliche Sozialstelle beschafft die nötigen Zahlen besser und umsichtiger! Anweisungen an die Rabbiner? Wieviel solcher Anweisungen mag es im Jahre geben? Es herrscht eine absolute Unklarheit über den Sinn des sozialen Ausschusses. Er gehört jetzt nur zum Requisit unserer Berufsauffassung! Und sehr ähnlich liegt es mit der Ausbildung! In Breslau gibt es Vorlesungen über diesen Gegenstand seit ein paar Jahren. Man geht kaum hin. In Berlin — an der Hochschule — liegt es wohl etwas besser, aber nicht wesentlich. Und das Rabbinerseminar nimmt die ganze Sache nicht sehr ernst. Warum das alles? Man weiß: man hält vor Theologen Vorlesungen über Wohlfahrtspflege. Aber wozu, zu welchem Ende? Mit welcher besonderen Einstellung? Das Erziehungsziel fehlt gänzlich. Es ist deshalb an der Zeit, dieses Ziel einmal herauszustellen. Ich glaube, daß es sich von dem der organisierten Wohlfahrtspflege sehr wesentlich unterscheidet. Ich werde ein paar offene Worte sprechen müssen. Aber nur in Offenheit wird diese ganze Diskussion geführt werden dürfen. Goldmann sagt in seinem Aufsatz, wir müßten vermitteln zwischen alter Zedakah-Auffassung, also persönlichem Mizwahtun und öffentlicher Wohlfahrtspflege, die ja »schließlich zur kalten Büro- * kratie führt«. Aber nicht nur vermitteln: sondern das ist unsere Hauptaufgabe! Für den Rabbiner gibt es dauernd die Notwendigkeit zur Kritik an der öffentlichen Wohlfahrtspflege. Es ist nötig, daß eine Instanz geschaffen wird, die als besondere rabbinische Sozialfürsorge diese Kritik übt. Wir sind keineswegs einverstanden mit einer Fülle von Institutionen, die der organisierten Fürsorge notwendig zu sein scheinen. Einiges sei herausgegriffen: Es herrscht in den Wohlfahrtsämtern das System der Warnungslisten. Ich bestreite, daß es sich religiös rechtfertigen läßt, eine Warnungsliste unter generell angewandten Gesichtspunkten anzufertigen und als wesentliches Mittel der Wohlfahrtspflege zu bezeichnen. Ich habe vor einiger Zeit in der Kartothek eines Wohlfahrtsamtes einen Vermerk gesehen, nach dem der betreffende Petent »wegen Unwürdigkeit immer abzulehnen« sei. Ich bestreite, daß es für uns religiös zulässig ist, einem Menschen von vornherein die Möglichkeit zur Besserung zu nehmen. Die Wohlfahrtsämter kennen in manchen Fällen ein Hausverbot, nach dem der Betreffende aus irgendwelchen Gründen das Wohlfahrtsamt nicht mehr betreten darf. Ich bestreite auch dabei die religiöse Zulässigkeit einer solchen Maßnahme. Ich sage nicht, daß solche Maßnahmen in der organisierten Wohlfahrtspflege nicht nötig sein könnten. 17

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