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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-07-01 · 1-2 (Juli 1929) · page 15

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
1-2 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
– (sequence 15)
Language
German
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Deutschland — zu den sozialen Problemen ist. Denn in der Behandlung der damals erörterten Fragen fehlten alle jene Gesichtspunkte, die der Kenner jüdischen Wesens und jüdischer Geschichte hätte vorbringen müssen, und es blieben nur die rein sozialen und rein politischen Momente übrig, die zur Grundlage von Beschlüssen werden, die lediglich dem Bedürfnis des Tages genügen konnten. Das im einzelnen zu begründen, ist hier nicht die Stelle, aber in dieser wie in vielen anderen Materien — und das geht über das rein soziale Gebiet weit hinaus — ist es ein Schaden für die Sache, wenn der Rabbiner nicht mitten im Leben steht, wenn er nicht durch seine Mitarbeit die vergänglichen Dinge des Tages mit den ewigem Ideen des Judentums und seiner Geschichte verbindet und ihnen dadurch ihre jüdische Bedeutung gibt. An das Verantwortlichkeitsbewußtsein der Rabbiner wenden sich darum diese Darlegungen in der Hoffnung, daß sie Gedanken und Vorsätze zu Papier bringen, die ohnehin alle, die es angeht, schon längst innerlich bewegen. II. RABBINER DR. JOACHIM PRINZ, BERLIN Es trifft Felix Goldmann nicht, wenn ich sage, daß im allgemeinen die Sozialarbeit des Rabbiners als dilettantisch bezeichnet werden kann. In der Tat: es kann doch kein Zufall sein, daß die großen Organisationen der Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik in Deutschland von Nichttheologen angeregt, ausgebaut und verwaltet werden. In der Geschichte der jüdischen Wohlfahrtspflege, der organisierten natürlich, werden nicht allzuviel Namen von Rabbinern stehen. Seit längerer Zeit wird die Sozialarbeit vom Rabbiner gefordert. In den Wohlfahrtskommissionen der großen und der kleinen Gemeinden sind Rabbiner tätig. Ein sozialer Ausschuß des allgemeinen deutschen Rabbinerverbandes ist gegründet worden und hat erst vor kurzem eine große Tagung abgehalten. Die Wohlfahrtspflege ist sogar in den letzten Jahren Lehrfach an den theologischen Anstalten geworden. Es scheint mir angebracht, zu Einzelnem und zum Ganzen ein paar Bemerkungen zu machen. Diese Bemerkungen seien nicht polemisch verstanden. Der Aufsatz von Felix Goldmann ist nur die Veranlassung, hier praktisch zu einem Problem Stellung zu nehmen, das in einer der kommenden Nummern der »Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege« theoretisch von mir behandelt werden wird. In alten Zeiten ist die Zedakah die wesentliche Form der Wohlfahrtspflege bei uns gewesen. Das heutige Fürsorgerecht hat aus dem Almosen, von Einzelnen für Einzelne gedacht, eine rechtlich gesicherte und geforderte Fürsorgepflicht gemacht. Staat und Kommunen haben großzügige Wohlfahrtsorganisationen gegründet. Auch die Gemeinden haben damit begonnen. Auch die jüdischen Gemeinden haben sich den Forderungen dieses neu erstandenen Rechtsgefühls gebeugt und haben Dachorganisationen geschaffen, denen Unterorganisationen im Reiche angehören. Kleinere Unternehmungen bilden die Wohlfahrtskassen der einzelnen Gemeinden. 15

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