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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-07-01 · 1-2 (Juli 1929) · page 7

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
1-2 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Es wird jedenfalls gut sein, alle ernsthaften Anregungen, die in dieser Richtung laufen, zu beachten. Die Versicherungspflicht und der Unterstützungsanspruch müssen, um das noch einmal zu wiederholen, auch für die Saisonarbeiter unbedingt aufrecht erhalten werden. Es können aber wohl gewisse Modifikationen bei der Beitragsfestsetzung für die hoch bezahlten Saisonberufe erwogen werden. VI. Es kann nach dem Vorhergesagten kein Zweifel mehr bestehen, auf welchen Wegen allein die Schwierigkeiten der Arbeitslosenversicherung behoben werden können. Eine Aufgabe des bisherigen Versicherungssystems oder ein Abbau der Leistungen ist sozial unerträglich und wird von der Arbeitnehmerschaft nicht geduldet werden. Ein solcher Abbau würde aber nicht bloß schwere soziale Schäden, sondern auch die schlimmsten wirtschaftlichen Folgen hervorrufen. Schon durch die enorme Arbeitslosigkeit des vorigen Winters ist die Massenkauf kraft außerordentlich geschwächt" worden. Nach einer amtlichen Schätzung lag das Masseneinkommen im 1. Quartal 1929 etwa um 6% niedriger als im gleichen Zeitraum des Jahres 1928. Ein Entzug von Arbeitslosenunterstützung würde eine noch fühlbarere Einschnürung des inneren Marktes bewirken. Da man aber die Arbeitslosen nicht vollends dem Hunger und Elend überlassen kann, würde ein Teil der bisher von der Arbeitslosenversicherung geleisteten Unterstützungen auf die kommunale Wohlfahrtspflege abgewälzt werden. Wie die Kommunen bei der jetzigen Finanzlage sich die Mittel hierzu beschaffen sollen, bleibt rätselhaft. Der Sachverständigenausschuß wird so bei einer objektiven Prüfung gleichfalls zu der Auffassung gelangen, daß ein Abbau der Arbeitslosenversicherung nicht in Frage kommt. Soweit er Vorschläge für die Abstellung von Mißständen, über Vereinfachung der Verwaltung sowie eine zweckmäßige Neuregelung der Saisonarbeiterunterstützung machen sollte, werden diese aufs gewissenhafteste zu prüfen sein. Freilich wird der Ausschuß nicht umhin können, wenn er die Reichsanstalt konsolidieren will, eine zeitweilige Beitragserhöhung zu empfehlen; da diese nun einmal durch die Obstruktion der bürgerlichen Parteien ohnehin zu spät kommt, wird auch die Bereitstellung des; Reichszuschusses für diesen Winter unerläßlich sein. Die Taktik des Unternehmertums ist offensichtlich: sie wollen die endgültige Reform der Arbeitslosenversicherung, solange wie es geht, verschleppen, möglichst bis an die Schwelle des Winters, und dann hoffen sie, bei Anhalten der schlechten Finanzlage des Reichs uniter Druck doch noch den Abbau der Arbeitslosenversicherung durchzusetzen. Deswegen gilt es, keine Zeit zu verlieren. Sofort nach Abschluß des Sachverständigenberichtes nach der diesjährigen kurzen Sommerpause des Reichstags müssen die gesetzgeberischen Maßnahmen getroffen werden, die die volle Aufrechterhaltung der Arbeitslosenversicherung im bisherigen Umfange und die Sanierung der Finanzen der Reichsanstalt gewährleisten. 7

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