Mannheim
Compact Memory

Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-07-01 · 1-2 (Juli 1929) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
1-2 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2709108-2709121-2709123--561-2709756
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Danach scheiden die Saisonarbeiter nach sechswöchentlicher Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung aus und können dann die besondere Saisonarbeiterfürsorge in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Arbeitslosenversicherung besteht hier kein unbedingter Anspruch auf Unterstützung. Die Unterstützung ist vielmehr von der Bedürftigkeit des Arbeitslosen abhängig. Die Unterstützung dürfte jedoch im allgemeinen loyal gewährt worden sein, da nach einer Statistik nur ca. 6% aller Anträge, die auf Saisonarbeiterunterstützung gestellt wurden, ablehnend beschieden worden sind. Die Kosten der besonderen Fürsorge bei berufsüblicher Arbeitslosigkeit trägt zu 4/5 das Reich, während die Reichsanstalt nur mit 1/5 beteiligt ist. Der diesjährige Katastrophenwinter hat sehr hohe Reichszuschüsse, insgesamt 95 Millionen, die weit über den Voranschlag von 25 Millionen hinausgingen, beansprucht. Bei den Reformvorschlägen zur Saisonarbeiterfrage kann man drei Auffassungen unterscheiden. Die schärfste Reaktion verlangt, daß die Saisonarbeiter überhaupt in keinerlei Form Arbeitslosenunterstützung beziehen, und behauptet, daß im Lohn dieser Arbeiterkategorien eine gewisse Beschäftigungslosigkeit einkalkuliert sei. Diese Behauptung ist jedenfalls verallgemeinert vollkommen unrichtig. Es gibt Saisonberufe, wie z. B. Tiefbauarbeiter. Gärtner, Ziegeleiarbeiter und die unständigen Arbeitskräfte in der Landwirtschaft, deren Lohnniveau durchaus nicht über dem der Nichtsaisonberufe liegt. Andererseits ist zuzugeben, daß die Bauarbeiter, insbesondere die qualifizierten wie die Maurer, die Zimmerer etc. ein Lohnniveau über dem Durchschnitt haben. Aber auch in diesem Beruf herrscht selbst in der Bausalson) eine nicht unbedeutende Arbeitslosigkeit. Die Dauer der Beschäftigung ist ferner vollkommen von äußeren Wetterbedingungen abhängig. Man wird also keinesfalls die Saisonarbeiter von einer Arbeitslosenunterstützung generell ausschließen dürfen. Die zweite Reihe von schon etwas maßvolleren Vorschlägen geht dahin, die Leistungen an die Saisonarbeiter einzuschränken, sei es in der Form verringerter Unterstützungssätze, kürzerer Bezugsdauer oder durch längere Wartezeit. Auch diese Vorschläge sind für die Arbeiternehmerschaft nicht annehmbar. Dagegen wird man sich mit jenen Anregungen zu beschäftigen haben, die unter Hinweis auf das Sonderrisiko der Arbeitslosigkeit der Saisonarbeiter auch eine besondere Regelung der Beiträge dieser Gruppen vorschlagen. Die Einwände, die gegen die bisherige gleiche Höhe der Beitragsätze für die Saisonberufe und Nichtsaisonberufe erhoben werden, sind nicht von der Hand zu weisen. Wir möchten nun nicht so weit gehen, daß für jede Berufsgruppe entsprechend ihrem besonderen Risiko der Arbeitslosigkeit eine eigene Gefahrengemeinschaft gebildet wird; das würde leicht den Rahmen einer kollektiven Versicherung sprengen und auch verwaltungsmäßig die Arbeit ungeheuer erschweren. Wir glauben aber, daß man für einzelne Berufe, insbesondere für die Bauarbeiter, vielleicht eine derartige Regelung billigerweise wird nicht entbehren können. 6

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.