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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-07-01 · 1-2 (Juli 1929) · page 4

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
3 (1929)
Issue
1-2 (Juli 1929)
Date
1929-07-01
Page
– (sequence 4)
Language
German
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rumpierenden Institution«, als welche die Arbeitslosenversicherung bezeichnet wird. Man kennt femer die Behauptungen über die »berühmten Bauern«, die ihre Söhne wechselseitig beschäftigen, um nachher Arbeitslosenunterstützung zu ergattern, über die städtischen Arbeitslosen, die angebotene Arbeit ausschlagen oder schwarzarbeiten, ihr Geld vertrinken, verspielen oder wieder, nach anderen Versionen, zur Sparkasse tragen. Selten wohl sind Anwürfe und Verdächtigungen so ohne jedes stichhaltige Material erhoben worden wie die hier genannten. Daß unter einem Riesenheer von 2% Millionen Arbeitslosen, wie wir es diesen Winter hatten, auch hie und da vereinzelt die Arbeitslosenversicherung von unsauberen Elementen ausgenutzt wird, das wird sich bei einer derartigen Masseninstitution nie vermeiden lassen. Die Verallgemeinerung aber, die von Unternehmerseite vorgenommen wurde, entbehrt jeder Grundlage; die Mehrzahl der erhobenen Anschuldigungen hat sich bei der Nachprüfung als nicht stichhaltig erwiesen, und, soweit Mißstände überhaupt feststellbar waren, hätten die Leiter der Arbeitsämter es ohne weiteres in der Hand gehabt, sie abzustellen. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht ausdrücklich .vor, daß Arbeitslosen, die eine angebotene Beschäftigung nicht annehmen, die Arbeitslosenunterstützung, und zwar zunächst auf 4 Wochen, entzogen werden kann. Wie wenig fundiert die Behauptungen über den angeblichen Mißbrauch der Arbeitslosenunterstützung sind, zeigt jedoch 'mit aller Deutlichkeit die große Erhebung, die das Reichsarbeitsministerium über das Arbeitsschicksal der Erwerbslosen vorgenommen hat, und dessen erste Ergebnisse nunmehr vorliegen. Von IV2 Millionen Erwerbslosen, deren Arbeitsschicksal während eines Jahres vor ihrer Arbeitslosmeldung verfolgt werden konnte, haben ca. 27% vorher länger als ein ganzes Jahr in ständiger Arbeit gestanden, rund 70% waren V2 Jahr bis 1 Jahr vorher voll beschäftigt, und nur 3% der Arbeitslosen hatten vor ihrer Arbeitslosmeldung nur gerade die vorschriftsmäßige Anwartschaftsdauer von 26 Wochen erfüllt. Bei einer getrennten Betrachtung der Saison- und Nichtsaison-Arbeitsberufe zeigt sich noch deutlicher, wie völlig haltlos die Behauptung der Gegner der Arbeitslosenversicherung ist, daß die Arbeiter nur gerade die notwendige Arbeitszeit abarbeiten und nachher stempeln gehen. Von 750.000 Unterstützten der Nichtsaisonberufe haben vor Inanspruchnahme der Arbeitslosenunterstützung rund 530.000 oder 71% länger als 34 Wochen bezw. länger als 1 Jahr gearbeitet. Die große Erhebung des Reichsarbeitsministeriums zeigt also auch schon nach ihren bisherigen Veröffentlichungen mit aller Deutlichkeit die völlige Haltlosigkeit der Behauptungen über die systematische Ausnutzung der Versicherung durch die Arbeiterschaft. Sie legt vielmehr den Schluß nahe, — wie es ja auch gar nicht anders anzunehmen war — daß eine Inanspruchnahme der Arbeitslosenversicherung in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle nur dort erfolgt, wo eine unverschuldete Arbeitslosigkeit vorliegt. 4

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