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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-06-01 · 12 (Juni 1929) · page 28

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
12 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
– (sequence 28)
Language
German
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beschädigtengesetzes ist nur der, für den die zuständige Stelle wegen seiner durch Dienstbeschädigung oder durch Unfall hervorgerufenen Beschränkung seiner Erwerbstätigkeit um mindestens 50 Prozent eine entsprechende Rente festgestellt hat; es kommt also nicht auf das nur tatsächliche Vorliegen einer Erwerbsbeschränkung in der bezeichneten Höhe und das Bestehen eines sich darauf gründenden Rentenanspruchs an. Die Schwerbeschädigteneigenschaft beginnt nicht mit dem Tage, von dem die Rente von der zu ihrer Festsetzung berufenen Behörde bewilligt wurde, sondern erst mit dem Erlaß des Bescheides der Rentenfestsetzungsbehörde. Weiß der Arbeitgeber, daß eine Entscheidung der zur Rentenfestsetzung berufenen Stelle unmittelbar bevorsteht, von der mit Sicherheit die Zubilligung einer Rente von mindestens 50 Prozent zu erwarten ist, und kündigt er dann, um zu verhindern, daß dem Arbeitnehmer der an die Entscheidung sich knüpfende Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes zuteil wird, so verstößt seine Kündigung gegen Treu und Glauben. Ihr kann solchenfalls mit der Einrede der Arglist begegnet werden. (RAG. 12. Dezember 1928, ArbRspr., Heft Nr. 5, Nr. 66, S. 81.) Beginn der Arbeitslosenunterstützung. Die Arbeitslosenunterstützung ist auf Grund des § 110, Abs. 2, Nr. 3 AVAVG. mit dem Tage der Arbeitslosmeldung zu gewähren, wenn im unmittelbaren Anschluß an den Verlust der Arbeitsstelle Arbeitsunfähigkeit auf die Dauer von mindestens einer Woche bestanden hat und die Arbeitslosmeldung erst nach dem Wegfall der Arbeitsunfähigkeit erfolgt. (RVA. Entsch. d. Spruchsen., 18. Januar 1929 (IIa Ar. 246/28), Heicbsarbeitsbl. Heft 6/1929, S. IV 83.) Ablehnung eines Arbeitsrichters wegen Befangenheit. Zur begründeten Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit bedarf es keiner wirklich vorhandenen Befangenheit des Richters, sondern lediglich eines Umstandes, der das Mißtrauen gegen seine Unparteilichkeit, mithin nur die Besorgnis der Befangenheit, rechtfertigt. Allein die Zugehörigkeit eines Arbeitsrichters zur Klasse der Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kann einer der anderen Klasse angehörenden Partei niemals einen Grund zur Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit geben, ebensowenig die Zugehörigkeit eines Arbeitsrichters zu der Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerklasse eines bestimmten Berufes in einer beruflichen Fachkammer eines Arbeitsgerichtes. Auch bei einer nicht fachlichen Kammer des Arbeitsgerichtes gibt die Zugehörigkeit eines Arbeitsrichters zu der einen Klasse des Berufskreises der Parteien einer der anderen Klasse angehörenden Partei kein Recht zur Ablehnung des Arbeitsrichters. Berühren die Fragen des Rechtsstreits nicht nur die allgemeinen Klasseninteressen eines Beisitzers, besitzt der Rechtsstreit vielmehr noch eine besondere Bedeutung gerade für die Person des Beisitzers, der z. B. dem gleichen — von den Parteien in einzelnen Punkten umstrittenen — Tarifabkommen wie die Parteien angehört, so erscheint die Besorgnis seiner Befangenheit ohne weiteres begründet, da der Beisitzer, der in der umstrittenen Tariffrage mitentscheidet, mittelbar in eigener Streitsache entscheiden würde. (LAG. Stettin, Beschluß vom 30. 10. 1928, Arb. Rspr., Heft 5, Nr. 59, S. 72.) BÜCHERSCHAU Deutsche Sozialpolitik 1918 b i s 1928. Erinnerungsschrift des Reichsarbeitsministeriums, 2. Aufl., VerlfT F.. Mittler & Sohn, Berlin, 1929. Am 4. Oktober 1918 ist das iReichsarbeitsamt, das heutige Reichsarbeitsministerium ins Leben gerufen worden. Es hat sein zehnjähriges Bestehen zum Anlaß genommen, seine Entwicklung, die Geschichte der deutschen Sozialpolitik in den Jahren 1918—1928, unter besonderer Hervorhebung der Grundgedanken zusammenfassend darzustellen. Die in Buchform über 300 Seiten stark erschienene Schrift hat solches Interesse hervorgerufen, daß sie binnen kurzer Zeit in 2. Auflage erscheinen konnte. Gewiß nicht zu Unrecht: Dieses Buch, von Praktikern geschrieben und zusammengestellt, gibt eine solche Fülle lebendiger Geschichtsdarstellung und wichtigen aktuellen Materials, daß es manches Lehrbuch und 260

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