Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 12 (Juni 1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- – (sequence 26)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Glück" muß entschieden gewarnt werden. Das Merkblatt geht dann im einzelnen auf die Aussichten für Lehrerinnen, Erzieherinnen, Krankenschwestern, kaufmännische Angestellte, Hausangestellte usw. ein; in allen Fällen erscheinen sie nicht günstig. WANDERUNG Die nordamerik. Einwandemn^squote Die schon zum 1. April 1928 erwartete Entscheidung, oh die sogenannte nationale Ursprungsklausel zu Gunsten der britischen und zu Ungunsten der fremdsprachlichen Einwanderer durchgeführt werden soll, ist durch die Unterschrift des Präsidenten Herbert Hoover gefallen. Dadurch ist z. B. über die Hälfte der »bisher zugelassenen deutschen Einwanderer auf die Liste der (»unerwünschten Einwanderer« gesetzt und gleichzeitig die Gesamtzahl der zugelassenen Einwanderer von 164.667 auf 158.685 herabgesetzt. Das Deutsche Reich, allerdings auch Irland, Schweden und Norwegen haben eine wesentliche Verkürzung ihrer Einwanderungsquote erfahren, wie sie durch das Einwanderungsgesetz vom 26. Mai 1924, welches am 27. Februar 1928 noch einmal abgeändert wurde und jetzt in Kraft tritt, bereits beschlossen wurde, während die Zahl der zugelassenen englischen Einwanderer auf fast das Doppelte erhöht wird. Im einzelnen ergibt sich folgendes Bild: Bisherige Quotenvorschlag Neue Quote Quote vom Jan. 1927 1929/30 Deutsches Reich....... 51.227 *23.428 24.918 Belgien......... 512 410 1.328 Dänemark........ 2.789 1.044 1234 Finnland......... 471 550 568 Frankreich........ 3.954 3.837 3.308 Griechenland....... 100 267 312 Großbrit. u. Nordiriiind .... 34.007 73.039 65.894 Italien......... 3.845 6.091 5.989 Irland (Freistaat;...... 28.567 13.862 17.427 Litauen......... 344 494 492 Niederlande........ 1.648 2.421 3.038 Norwegen........ 6.453 2.267 2.40S Oesterreich........ 785 1.486 1.639 Polen.......... 5.982 4.978 6.090 Rumänien........ 603 516 311 Rußland......... 2248 4.781 3.540 Schweden....... . 9.561 3.259 3.309 Schweiz......... 2.081 1.198 1.614 Spanien......... 13,1 674 305 Südslavien........ 671 777 739 Tschechoslowakei...... 3.073 2.248 2.726 Türkei......... 200 233 233 Ungarn......... 473__967_ Gesamtsumme....... 164.867 153.541 153.685 (einschließlich der nichtgenannten) Diese neuen Einwanderungsquoten gehen auf die sogenannte Rassen- Ursprungsklausel zurück, die als Stichjahr für die Berechnung der zugelassenen Einwanderer erst das Jahr 1910, dann das Jahr 1890 und neuerdings das Jahr 1790 einsetzt. Die Unterschrift des Präsidenten Hoover unter dieses neue Gesetz ist umso bedeutsamer, als sie gegen seine innere Ueberzeugung erfolgte. Sowohl die Republikaner als die Demokraten sprachen sich im letzten Präsidentschaftswahlkampf dahin aus, daß zwar nicht ein weiteres Oeffnen der Tore für die Einwanderung im allgemeinen wünschenswert sei, daß aber auch (keine weitere Beschränkung vorgenommen werden solle. Hoover hat sich schon als Handelssekretär 1928 dahin geäußert, daß keine zuverlässige Statistik über den Rassen- Ursprung vorliege, und es deshalb unmöglich sei, gerechte Einwanderungsquoten auf Grund der Rassenabstammung auszuarbeiten. Als Hoover die Präsidentschaftskandidatur annahm, bekannte er sich aber- 258