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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-06-01 · 12 (Juni 1929) · page 25

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
12 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
– (sequence 25)
Language
German
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ordnet werden müssen, wenn die Anmeldung offener Stellen mit sofortigem Arbeitsanfang zu erwarten ist. Daß in räumlich ausgedehnten Bezirken längere Wege zur Meldestelle den Unterstützten auferlegt werden, ist nicht zu entbehren und durchaus zumutbar. XII. Der Außendienst, insbesondere auch zur Kontrolle der Erledigung der Unterstützungsanträge, wird in den meisten Bezirken verstärkt werden müssen. Ich nehme an, daß durch den Rückgang der Unterstütztenzahlen und die Beendigung der Erhebungsarbeiten in der überwiegenden Mehrzahl der Arbeitsämter die in der Arbeitslosenversicherung ständig beschäftigten Kräfte in größerem Umfange den Aufgaben des Außendienstes werden zugeführt werden können. Wenn infolgedessen der Abbau der Zeithilfen in etwas langsamerem Maße erfolgt, als es durch den iRüdkgang der Unterstütztenzahlen bedingt wäre, will ich dagegen Einwendungen bis auf weiteres nicht erheben. Sollten die Zeithilfen schon zur Entlassung gekommen sein, so wird in Ausnahmefällen an eine Neueinstellung gedacht werden müssen. Die Mittel würden auch in diesem Falle aus den für Saisonkräfte (Tit. 5) bewilligten Summen zu entnehmen sein, da es sich um einen »ähnlichen Anlaß« im Sinne der Haushaltserläuterung zu Kap. 3 Tit. 5 bandelt. Die vorstehenden Gesichtspunkte, die zu einer einheitlichen und sinngemäßen Durchführung der Arbeitslosenversicherung beitragen sollen, bitte ich genau zu beachten. Ihre sachgemäße Anwendung ist in erster Linie Pflicht der Vorsitzenden der Arbeitsämter, die sich hierbei zweifellos auf die verständnisvolle Mitwirkung ihrer Verwaltungsausschüsse stützen können. Die Landesarbeitsämter haben die Arbeitsämter bei diesen Aufgaben weitgehendst zu unterstützen und sich durch eingehende, verstärkte und regelmäßige Nachprüfungen bei den Arbeitsämtern ein (zutreffendes Bild von der Durchführung zu verschaffen. Die Möglichkeit, die Arbeitskräfte für den Außendienst zu vermehren, wird den Landesarbeitsämtern gegeben werden. Um einen Bericht über das Ergebnis dieser Nachprüfungen werde ich die Herren Präsidenten der Landesarbeitsämter in naher Zeit bitten. Daneben werde ich mich laufend durch Beauftragte der Hauptstelle von dem Stande der Angelegenheit unmittelbar unterrichten. * Hilfe bei der Arbeitsaufnahme Angestellter Der Verwaltungsrat der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hat in einer seiner letzten Sitzungen zugelassen, daß die Maßnahmen zur Förderung der Arbeitsaufnahme der älteren Angestellten in besonders begründeten Fällen auch auf Angestellte i m A 1ter zwischen 30 und 40 Jahren angewendet werden. Es handelt sich dabei um die Gewährung von Fahrtkosten zur Vorstellung beim Arbeitgeber, um Darlehen zur Hinterlegung einer Kaution oder zur Bestreitung des Lebensunterhaltes bis zur ersten Gehaltszahlung usw. Der Vorsitzende des Arbeitsamtes kann diese Leistungen denselben Arbeitslosen wiederholt gewähren, wenn es im Interesse seiner Arbeitsunterbringung notwendig ist und die Ausgaben für die Arbeitslosenunterstützung dadurch eingeschränkt werden. Vorsicht bei Stellenangeboten im Ausland Die Reichsstelle für das Auswanderungswesen in Berlin versendet ein Merkblatt, in dem die Anstellungsaussichten berufstätiger Frauen im Auslande dargelegt werden und größte Vorsicht vor einer Anstellung im Auslande angeraten wird. Die Aussichten für berufstätige Frauen im Auslande sind, so heißt es in dem Merkblatt, im allgemeinen nicht günstig. Die fast in allen Ländern vorherrschende gedrückte Wirtschaftslage hat zu einer Personalbeschränkung geführt, sodaß ein etwaiger Bedarf vielfach schon an Ort und Stelle gedeckt werden kann. Auch scheut man sich, für unbekannte Personen im voraus die hohen Reisekosten zu bezahlen. Gegebenenfalls wird die Bewerberin sich auf mehrere Jahre verpflichten müssen, was immerhin ein großes Wagnis bedeutet. Bei Angeboten von unbekannter Seite ist es ratsam, Erkundigungen über die Vertrauenswürdigkeit durch die nächstgelegene Auswandererberatungsstelle einziehen zu lassen. Vor einer Ausreise auf „Gut 257

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