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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-06-01 · 12 (Juni 1929) · page 13

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
12 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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Nimmt man nun an, daß es dem Empfänger des Zuschusses gelingt, seinen Kredit von RM. 3000.— auf RM. 6000.— zu erhöhen, so würden ihm an Unkosten erwachsen bei der Bank . Mk. 660.— hiervon ab der Zinszuschuß von......Mk. 180.— er hätte hiermit noch zu bezahlen......Mk. 480.— mit a. W. er würde auch in diesem Falle nur einen Durchschnittssatz von 8% für das Kapital von Mk. 6000.— aufzubringen haben. Auch das wäre für den Einzelnen ein erheblicheer Vorteil; er könnte dann mit dem doppelten Betriebskapital arbeiten, und seine geschäftlichen Möglichkeiten wären entsprechend größere. Der Händler würde vor allem dann auch keinen Verlust mehr an den Zinsen erleiden, denn es wird ihm möglich sein, wenn er den Kaufpreis stundet, regelmäßig eine Verzinsung von 8% z. Zt. zu erlangen, da auch die Gerichte ohne weiteres 2% über Reichsbanksatz zuerkennen. Legt man diese Berechnung zu Grunde, so würde sich ergeben, daß mit einem Aufwand von jährlich Mk. 36.000.— der durchschnittliche Zinsfuß von einem Gesamtkapital von 1.2 Millionen Reichsmark von 11% auf 8% gemindert werden könnte; das wäre doch immerhin eine recht erhebliche Summe, die auch für die Gesamtheit immerhin ins Gewicht fällt. Selbstverständlich würden sich entsprechend höhere oder niedrigere Zahlen ergeben, wenn man die jährlichen Gesamtaufwendungen erhöht oder mindert. 7. Ungefähr in der gleichen Lage wie die Viehhändler befinden sich auf dem Land zahlreiche andere Händler und kleine Kaufleute; die Zinshilfe wird deshalb nicht auf die Viehhändler zu beschränken sein, sondern sie wird im Rahmen des Möglichen allen zu Gute kommen müssen, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, und von denen erhofft werden kann, daß ihnen dadurch die Möglichkeit der Sicherung und Besserung ihrer Existenz gewährt wird. 8. Das gleiche gilt natürlich auch für die in Betracht kommenden Kreise in Städten; auch hier wird es Betriebe geben, bei denen eine solche Kreditunterstützung zur Aufrechterhaltung und Auffrischung ihres Geschäftes dringend notwendig ist. Allerdings läßt sich nicht verkennen, daß hier die Verhältnisse insofern etwas anders liegen, als der Einzelne meist keinen Grundbesitz hat, so daß er nicht so leicht Kredit haben wird. Aber auch hier wird es eine große Anzahl von Leuten geben, die auf Grund ihrer Persönlichkeit und vielleicht ihres Geschäftes einen kleinen Kredit genießen, und denen deshalb in der gleichen Weise die Zinshilfe gewährt werden sollte. 9. Die hier vorgesehene Kredithilfe unterscheidet sich grundsätzlich von der Wohltätigkeit, die Almosen an unwirtschaftliche Existenzen gewähren will; für diese Zwecke muß in anderer Weise gesorgt werden. Voraussetzung der hier vorgesehenen Kredithilfe ist also eine wirtschaftliche Existenz, die möglichst schon vorhanden ist; diese 245

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