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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-06-01 · 12 (Juni 1929) · page 12

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
12 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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aufbringen. Wird aber nur eine Zinshilfe gewährt, dann müssen höchstens die Zinsen, die zu 11 % Mk. 330.— betragen, aufgebracht werden. Die Aufbringung des Kapitals ist unmöglich; sie würde auch ein großes Risiko bedeuten. Die Aufbringung eines Zinszuschusses in angemessener Höhe ist eher möglich, wenn sie auch wie das Kapital nicht einmalig ist, sondern fortlaufend und mindestens auf eine Reihe von Jahren wohl gewährt werden muß. 5. Die Durchführung des Planes erscheint mir unter den nachfolgenden Bedingungen möglich: a) Bei den gegenwärtigen Spesen von 11% für Kredit bei Banken erscheint eine Verbilligung um 6% als wünschenswert, so daß dem Händler das Kapital zu 5% zur Verfügung stehen würde. Legt man ein Durchschnittskapital von Mk. 3000.— zu Grunde, so würde das für den Einzelnen einen jährlichen Aufwand von Mk. 180.— bedeuten; d. h. es würde derjenige, dessen Verhältnisse einen Zinszuschuß wünschenswert machen, einen solchen in Höhe von jährlich Mk. 180.— erhalten. Dieser Zuschuß würde voraussetzen, daß der Gesuchsteller einen laufenden Kredit von mindestens dieser Höhe bei irgendeiner Bank oder einem sonstigen Geldgeber genießt; natürlich kann der Kredit im einzelnen Fall auch höher sein, ohne daß damit der Zuschuß erhöht zu werden braucht. Man wird aber einem Händler, der mit einem hohen, wennauch geliehenen Betriebskapital arbeitet, im allgemeinen den Zuschuß nicht gewähren. 6. Mit einem jährlichen Aufwand von Mk. 36.000.— könnten hiernach 200 Betriebe unterstützt werden. Vorzusehen wäre dieser Betrag und die Unterstützung solange, bis die gegenwärtigen hohen Zinssätze dauernd so erheblich heruntergegangen sind, daß das Kapital leichter für wirtschaftliche Betriebe zu haben ist. Selbstverständlich würde ein Rechtsanspruch nicht gewährt wrerden, doch könnte man immerhin jeweils auf die Dauer von 3 Jahren den Zuschuß zusichern. c) Die Auszahlung des Zuschusses wäre von dem Nachweis eines Kredits von mindestens Mk. 3000.— notwendig; dieser Nachweis wäre ja sehr leicht z. B. durch einen Kontoauszug der Bank ctr. jederzeit zu führen. d) Selbstverständlich kann der Einzelne den Zuschuß auch dazu verwenden, um seinen Kredit zu erhöhen. Dies wird ihm vielleicht möglich sein, vor allem wenn die kreditgebende Bank erfährt, daß der Kreditnehmer einen Zinszuschuß erhält. Die Wirkungen einer Zinshilfe in diesem Umfange würden wohl folgende sein: Unter Annahme einer Verzinsung von 11% bei den Banken sind für einen Kredit von Mk. 3000.— jährl. zu bezahlen Mk. 330.— hiervon ab der Zinszuschuß von . . . . . . . Mk. 180.— der Einzelne hätte hiernach für den Kredit von Mk. _ 3000.— noch aufzubringen ........ Mk. 150.— 244

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