Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 12 (Juni 1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Händler kaufen das Vieh meistens in entfernteren Gegenden, in Württemberg, Bayern oder gar in Schleswig-Holstein (Husum) oder Schlesien (Breslau) ein, und bringen es auf die Märkte, namentlich Mannheim. Dieser Handel ist mit außerordentlichen Kosten und mit großen persönlichen Opfern verknüpft, ohne andererseits ein einigermaßen gesichertes Einkommen zu bringen. Denn das auf den Markt gebrachte Vieh muß regelmäßig auch dann verkauft werden, wenn der Marktpreis, der oft sehr schwankt, unter dem Einkaufspreis liegt. Andererseits sind für diesen Handel etwas geringere Betriebsmittel notwendig, weil das ganze Betriebskapital regelmäßig jede Woche umgesetzt wird. 4. Die Beschaffung von Betriebskapital wäre in der einfachsten Form dadurch möglich, daß von irgendeiner Seite das erforderliche Kapital zur Verfügung gestellt und den Händlern zugeführt würde; das könnte durch Vermittlung einer bestehenden Bank geschehen; irgendeine Neugründung wäre nicht notwendig. Allein diese Mittel, die für das ganze Land doch immerhin erheblich sein müßten, sind nirgends vorhanden; derartige Darlehen kann das Reich gewähren; bei uns fehlen die Voraussetzungen dazu. Man könnte auch daran denken. Darlehenskassen etwa in der Form von Genossenschaften zu gründen, also durch Zusammenschluß der beteiligten Kreise, vor allem der Händler selbst; auch dieser Weg ist ungangbar. a) Die Bildung von Genossenschaften durch Zusammenschluß der Händler selbst würde wenig eigenes Kapital bringen; auch wenn alle Händler mit der Genossenschaft ihre Geschäfte machen, würden wenig verfügbare Mittel vorhanden sein, wreil die Händler doch in der Hauptsache auch nur als Geldnehmer in Betracht kommen. Es müßte also auch hier fremdes Kapital beschafft werden; das wäre wie bei den Genossenschaften an und für sich auf Kredit möglich, vorausgesetzt, daß die Genossenschaft durch genügende Beteiligung von solventen Genossen den erforderlichen Kredit hätte. Allein in diesem Fall würde das auszuleihende Kapital nicht billiger sein, als das, das der Händler jetzt z. Zt. von seiner Bank hat. b) Eine derartige Darlehenskasse oder Genossenschaft wäre außerdem erschwert dadurch, daß sich die Händler auf das ganze Land erstrecken; es würde also nicht genügen, lediglich an einer Stelle, etwa in Karlsruhe einen Betrieb zu haben, sondern überall da, wo eine größere Anzahl von Händlern sitzt. Eine solche Genossenschaft würde also einen kaufmännischen Betrieb haben müssen; sie wäre nach geschäftlichen Grundsätzen zu leiten, würde ungeheuere Kosten verursachen, ohne dem Händler den Vorteil billigen Kapitals gewähren zu können. Sie könnte außerdem keinen Kredit ohne genügende Sicherheit geben, und sie könnte folgerichtig, wenn sie nicht selbst in Verwirrung geraten wollte, gefährdete Kredite nicht bewilligen. Es können hiernach nicht die Darlehenskassen zum Vergleich herangezogen werden, die in verschiedenen Städten schon eingerichtet wurden, und deren Aufgabe es ist, vorübergehend Beihilfen 242