Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 12 (Juni 1929)
- Date
- 1929-06-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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liehen und polizeilichen Bestimmungen zu einem großen Teil wegfallen. Der Handel mit Zuchtvieh war nun von jeher ein Kreditgeschäft; vor dem Krieg hatte der Viehhändler ein größeres oder geringeres eigenes Betriebskapital; daneben stand ihm zu einem billigen Zinssatz gewöhnlich hinreichender Kredit von den Banken zur Verfügung. Mit dem Zins, den der Viehhändler von dem Landwirt für den gestundeten Kaufpreis erhielt, konnte er regelmäßig auch seine Bankzinsen decken. Auch heute ist das Viehgeschäft wieder ein Kreditgeschäft geworden; die Landwirtschaft ist zwar durch die Inflation entschuldet worden; allein infolge der allgemeinen Verhältnisse und infolge der hohen Belastung mit Steuern ist der Landwirt beim Ankauf von Vieh regelmäßig wieder auf Kredit angewiesen. Der Viehhändler hat aber kein eigenes Betriebskapital mehr, und er ist gezwungen, mit dem Kapital zu arbeiten, das ihm von der Bank zur Verfügung gestellt wird. Die Folge ist natürlich, daß er in seiner Tätigkeit schon an und für sich sehr beschränkt ist; er kann nicht mehr seinerseits seinen Abnehmern soviel kreditieren, wie dies früher der Fall war, und wie er gern möchte, und wozu er wohl auch die Möglichkeit hätte. Dazu kommt der hohe Zinsfuß, Uen er den Banken zahlen muß; das Geld stellt sich z. Zt. einschließlich der Provision auf mindestens 11%. Diese Speseen kann der Händler heute von dem Landwirt regelmäßig nicht mehr hereinbringen; wenn er auch oft den Versuch macht, seinerseits in den Viehkaufverträgen dem Abnehmer bei Stundung des Kaufpreises »die banküblichen Zinsen« zu bedingen und zu berechnen, so gelingt es ihm doch verhältismäßig selten, diesen Zins auch wirklich hereinzubringen; der Händler verliert deshalb schon am Zins. Dazu kommen die sonstigen hohen Lasten, die beim Viehhandel viel höher sind als in irgendeinem anderen Beruf, weil das Vieh gefüttert werden muß. Der Händler ist also heute gegenüber der Zeit vor dem Krieg in seiner Betätigung dadurch sehr wesentlich gehemmt, daß ihm die eigenen Betriebsmittel fehlen; der dadurch bedingte geringe Umfang seines Geschäftes erschwert ihm das Vorwärtskommen; die vorhandenen Möglichkeiten kann er regelmäßig nicht ausnützen. Wenn man also den Handel mit Zuchtvieh halten und unterstützen will, dann kann dies nur in der Weise geschehen, daß das erforderliche Betriebskapital zu billigen Sätzen zur Verfügung gestellt wird; in dieser Hinsicht liegen die Verhältnisse etwa so wie in der Landwirtschaft, die ebenfalls sehr kapitalarm ist, und der die Regierungen deshalb durch Kreditmaßnahmen, vor allem durch Bewilligung von Krediten zu billigen Sätzen zu helfen suchen. 3. Nur kurz sei bemerkt, daß die Lage des Handels, der sich nicht mit Zuchtvieh, sondern mit Schlachtvi eh befaßt, eine etwas andere ist. Dieser Handel hat seinen Absatz in der Hauptsache in dem bedeutenden Rindviehmarkt von Mannheim. Die 241