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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-06-01 · 12 (Juni 1929) · page 5

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
12 (Juni 1929)
Date
1929-06-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Aufnahme von Darlehen bei der Gemeinde, bei Privatpersonen und Banken oder durch Spenden und Genossenschaftsanteile. 5. Die meisten Darlehenskassen fordern Zinsen: Berlin 1% über Reichsbankdiskont. Von den anderen Gemeinden fehlen präzise Angaben. Köln erhebt keine Zinsen. 6. Bürgschaftsleistung ist überall erforderlich. Ausnahme Nürnberg. Mögen die Kassen nun schon in manchen Fällen helfend eingegriffen haben, so ist doch das Bürgschaftswesen recht problematisch, namentlich dann, wenn gegen die Bürgen rigoros vorgegangen wird. Auch wird es nicht in jedem Fall möglich sein, zwei solvente Bürgen zu finden. Was nun die Prosperität der Kassen betrifft, so läßt sich heute, von wenigen Fällen abgesehen, wohl kaum ein sicheres Urteil fällen, denn die Gründungen liegen nur kurze Zeit zurück.*) Bei den städtischen Fällen steht es fest, daß der größte Teil der Darlehenssucher brüchige Existenzen sind, denen durch ein Darlehen nicht geholfen werden kann; von einer Darlehensrückzahlung ist gar nicht zu sprechen; ebensowenig dürften sich solvente Bürgen finden. Für die wenigen Petenten aber, deren wirtschaftliche Erhaltung wertvoll erscheint, ist es wirklich nicht nötig, eine Darlehenskasse zu gründen, dies umsoweniger, als eine firmierte Darlehenskasse alle Elemente im Lande zu Erwartungeen führen würde, die in den wenigsten Fällen befriedigt werden könnten. Die Form der Hilfeleistung müßte deshalb von Fall zu Fall entschieden werden, und zwar in folgender Weise: Der Oberrat, bezw. als ausführendes Organ, der Wohlfahrtsbund setzt eine Darlehenskommission ein. Die Gesuche sind jeweils an die Ortsgruppen oder auf dem flachen Lande an die Bezirksrabbinate zu richten. Diese Stellen haben das Gesuch zu prüfen und zu begutachten und schließlich der Zentrale zuzuleiten. Diee Finanzierung müßte durch den Oberrat geschehen. So wäre es trotz der Bedenken, die im allgemeinen gegen die Kreditgewährung bestehen, möglich, im Einzelfall Hilfe zu leisten. RECHTSANWALT DR. PFÄLZER, WEINHEIM: Ein erheblicher Teil der jüdischen Bevölkerung auf dem Lande besteht aus Pferde- und Viehhändlern: andere treiben lokalen Handel mit Landesprodukten aller Art (wie Getreide, Futtermittel, Mehl usw.). Wieder andere betreiben Warengeschäfte von lokaler Bedeutung; die wirtschaftliche Lage fast aller dieser Berufe ist eine schwierige. Die allgemeine Richtung geht dahin, den sog. Zwischenhandel möglichst auszuschalten; auf dem Land wird hiervon vor allem der jüdische Geschäftsmann betroffen. Fast überall wurden schon vor dem Krieg landwirtschaftliche Kons umvereine und Konsum- *) Vgl. den Bericht der Berliner Darlehenskasse im Jahrg. I., S. 138 dieser Zeitschrift (Dr. Fritz Lamm, Die jüdische Darlehenskasse). 237

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