Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 11 (Mai 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Förderung der Berufsausbildung, über das Mindestmaß der zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten, über den Lehrgang der Berufsausbildung, über Prüfungsordnungen eitc, die Bestellung von Beauftragten, die die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und sonstiger Anordnungen überwachen und die auf Abstellung von Mängeln und Mißständen hinwirken sollen, den gesetzlichen Berufsvertretungen der Arbeitgeber allein überlassen bleiben soll. Der Gesetzentwurf wird nunmehr dem Reichstag zugehen. Der Kampf wird dort vermutlich am stärksten um die Ausgestaltung der Selbstverwaltung geführt werden, da die Arbeitnehmerschaft in der vorgeschlagenen Regelung nicht paritätisch vertreten ist. Tatsächlich ist der Inhalt des Gesetzes weitgehend von der Art seiner Ausführung abhängig. Sie stellt heute fast ausschließlich ein Monopol der Arbeitgeber dar. Die Möglichkeit, dieses Monopol zu durchbrechen, gibt der Bedeutung des Gesetzentwurfes über die Berufsausbildung sein besonderes Gewicht. Es handelt sich nicht nur um eine objektiv-sachlich, sondern auch politisch höchst bedeutsame Materie. Ansiedlungbedingungen für Landwirte in den Kolonien der Jewish Colonisation Association (J. C. A.) Die J. C. A. nimmt in ihre Siedlungen in Nord- und Südamerika nur solche Landwirtschaftsfamilien auf, die außer dem Familienvorstand mindestens zwei erwachsene Familienmitglieder besitzen, die für landwirtschaftliche Arbeit geeignet sind und nach Möglichkeit schon vorher praktisch gearbeitet haben. Der Bewerber muß den Beweis seiner Eigenschaft als Landwirt und seiner Erfahrung erbringen. (Amtliche Bescheinigungen.) Die Familie, die sich in die Kolonien der J. C. A. begeben und einen Betrieb erhalten will, muß selbstverständlich die Reisekosten selbst bezahlen. Außer dem Reisegeld muß der Kolonist ein Kapital besitzen, das ihm den Lebensunterhalt für die erste Zeit und einen Teil der Ausgaben für die Einrichtung gestattet; die J. C. A. verlangt eine Zahlung von 250 Dollar, wenn er sich nach Argentinien wendet, von 350 Dollar, wenn er sich in Brasilien niederlassen will, und von 500 Dollar, wenn er nach Kanada auswandert; die J. C. A. behält sich vor, eine höhere Summe zu verlangen, wenn es sich um größere Familien handelt. In gewissen, besonders gelagerten und ganz ausnahmsweisen Fällen ist diese Einlage bei Kolonisten in Argentinien nicht unbedingt erforderlich, aber man gibt bei sonst gleicher Eignung denjenigen den Vorzug, die über das Reisegeld verfügen und sich an den ersten Kosten ihrer Niederlassung beteiligen können. Ansiedlungsbedinguagen. a) Argentinien. Man gibt den Familien nicht unmittelbar einen großen Anteil, sondern in Form der Pacht eine „Quinta14, ein kleines Terrain zwischen 10 und 25 Hektar je nach Lage und Qualität des Bodens, das mit einer Einfriedung und Gebäuden an ein oder zwei Spellen versehen ist. Das tote und lebende Inventar, das der Neuangekommene erhält, besteht in einem Wagen, drei oder vier Pferden und eventuell ein oder zwei Milchkühen; manchmal wird auch einiges Saatgut geliefert. Die „Quinta" ist, im Prinzip, für den Anbau von Futter für die Kühe und Pferde, von Mais für das Geflügel und ein wenig Gemüse für das Haus bestimmt; jedoch kann ein Teil nach Bedarf angebaut werden. Außerdem ist in der Nähe der „Quinta" eine Fläche von höchstens 50 ha reserviert, die der Einwanderer mieten und bebauen kann, wenn er sich das notwendige tote und lebende Inventar besorgt. Er erreicht dies durch Zusammenschluß mit einem Kolonisten, der dies zur Verfügung stellen kann. Die „Quinta" sichert dem Einwanderer zunächst die Wohnung, sein Betrieb liefert ihm die Milch, die Eier und das Gemüse für die laufenden Bedürfnisse der Familie; der Ueberschuß dieser Produkte kann verkauft werden. Der Einwanderer darf sich jedoch während seiner Probezeit nur als landwirtschaftlicher Arbeiter betrachten, der, wenn notwendig, mit seinen Söhnen bei den benachbarten Kolonisten arbeitet, um seiner Familie die Mittel zum Lebensunterhalt zu beschaffen und sich gleichzeitig mit den in Argentinien üblichen Anbaumethoden vertraut zu machen. Nach einer genügenden Probezeit, höch- 229