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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-05-01 · 11 (Mai 1929) · page 5

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
11 (Mai 1929)
Date
1929-05-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
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nießen die Arbeitslosenunterstützung und das Recht auf sie, sie bleiben, und dies ist wichtig zu betonen, durch den Arbeitsnachweis der Arbeitsämter in unmittelbarer Verbindung mit dem Arbeitsmarkt, sie haben wenigstens die Chance der Wiedereinstellung, der Wiedereinführung in den Wirtschaftsprozeß. Die Wohlfahrtserwerbslosen dagegen erhalten Fürsorgegelder, unter peinlichster Prüfung der persönlichen Verhältnisse, mit der Verpflichtung des Rückzahlens, allzu häufig nur mit der Geste des Almosengebens. Außerdem verlieren sie die Fühlung mit dem Arbeitsnachweis. Zwar fordern die Wohlfahrtsämter von den von ihnen unterstützten Arbeitslosen meist die laufende Meldung beim Arbeitsnachweis. Dennoch ist die Aussicht, in Arbeit vermittelt zu werden, für diese Wohlfahrtserwerbslosen äußerst gering. Das Interesse der Arbeitsämter verlangt, zunächst die von ihnen selbst erfaßten und unterstützten Personen in Arbeit zu vermitteln, weil so nicht nur ihre arbeitsmarktpolitischen Aufgaben erfüllt, sondern gleichzeitig ihre Finanzen entlastet werden. Das ist aber bei einer Vermittlung von Wohlfahrtserwerbslosen nicht der Fall. Diese Uebung verurteilt die Wohlfahrtserwerbslosen, wie die Erfahrung beweist, zu einer fast aussichslosen Situation, häufig zu jahrelanger Untätigkeit. Es werden die verschiedensten Mittel vorgeschlagen, um diesem Uebel zu begegnen. Dabei ist es in höchstem Maße bedauerlich, wie wenig diese Vorschläge der inzwischen vor sich gegangenen Entwicklung Rechnung tragen. Statt der geforderten, anerkannten und erprobten arbeitsamtlichen Organisationen greift man auf die Mittel zurück, die man überholt und längst vergessen glaubte. Es hat den Anschein, als ob die Entwicklung der letzten Jahre von neuem begonnen werden sollte. Schon einmal ist vor Jahren die Frage der Wohlfahrtserwerbslosen in ähnlichem, jedoch bei weitem nicht so ausholendem Maße akut gewesen. Damals wurden die Kommunen zunächst durch Zuweisungen aus Reichsmitteln unterstützt, eine Maßnahme, die wie jede staatliche Subventionierung ungerecht und als Wirtschaft aus fremden Taschen nachteilig wirken mußte. Die Mißstände, die nur zu offen auf der Hand lagen, haben damals mit zur beschleunigten Einführung der — reichsrechtlich geregelten — Krisenunterstützung beigetragen. Doch hat man aus den schlechten Erfahrungen anscheinend die notwendigen Lehren nicht gezogen. Wieder werden heute die gleichen Anträge auf Subventionierung gestellt.5) So sehr wir als Fürsorgestellen im allgemeinen die Mitarbeit und die finanzielle Unterstüztung der Reichsbehörden in jeder Hinsicht begrüßen, so müssen wir dennoch in diesem Falle, mag es auch im ersten Augenblick den eigenen Interessen nicht zu entsprechen scheinen, aufs entschiedenste vor diesem Verfahren warnen. Denn es handelt sich nicht um eine 5) Fischer, Nürnberg: Die Arbeitsfürsorge für die Wohlfahrtserwerbslosen und die Gemeindefinanzpolitik, Der öffentliche Arbeitsnachweis. 5. Jahrgang, Nr. 10a, 1. Januar-Heft 1929, Sp. 523 ff. 221

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