Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 11 (Mai 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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den Arbeitsämtern (von denen sie nicht mitgezählt werden) erfaßten Arbeitslosen dar. Für besonders von Arbeitslosigkeit bedrohte Gebiete wie das Rheinland waren dagegen im Juli 1928 auf 100 von den Arbeitsämtern unterstützte Personen 25 Wohlfahrtserwerbslose zu rechnen. In Köln befanden sich zur gleichen Zeit diese Gruppen im Verhältnis 100 :41! In Berlin waren die Kosten für die Wohlfahrtserwerbslosen bereits 1926 und 1927 zeitweise über 2 Millionen Mark gestiegen. Die Zahl der Hauptunterstützten bewegte sich zwischen 20.000 und 40.000, die der Haupt- und Zuschlagsempfänger zwischen 33.000 und 62.000! Im September 1928 beliefen sich die Kosten in Berlin allein auf über 4 Mill. Mark.4) Man hat die Ausgaben der städtischen Fürsorge für die Wohlfahrtserwerbslosen (dabei sind noch nicht alle Städte erfaßt worden) für das 3. Vierteljahr 1928 auf insgesamt 21.7 Millionen Mark berechnet4), d. h. ungefähr ein Viertel der regulären Wohlfahrtsausgaben überhaupt (die etwa 40% der kommunalen Ausgaben insgesamt ausmachen). Diese Angaben sind naturgemäß von Ort zu Ort verschieden. In Köln waren z. B. im Juli 1928 von den vom Wohlfahrtsamt unterstützten Personen 43.3% Wohlfahrtserwerbslose. Wie wird sich dieses Bild erst verschieben, wenn sich die Arbeitslosigkeit des Winters 1928/29 bei der Aussteuerung auswirkt? Die Folgen sind noch nicht abzusehen; daß sie katastrophal sein werden, ist sicher. Es wird zu einer Inanspruchnahme der öffentlichen wie der privaten Fürsorge kommen, die die der letzten Jahre weit in den Schatten stellen wird. Dabei hat diese ganze Entwicklung eine weit über das Finanzielle — so wichtig dies auch sein mag — hinausgehende Bedeutung. Als nächstliegende praktische Folgeerscheinung dieser Verschiebung der arbeitsfähigen Arbeitslosen an die Fürsorgeämter ergeben sich erhebliche Fehler in den amtlichen Arbeitslosenstatistiken. Schon heute muß man diese Statistiken als durchaus unzureichend bezeichnen. Wenn es z. B. im Rheinland im Sommer 1928 25%, in Köln 41% mehr Arbeitslose gibt, als von den Arbeitsämtern unterstützt und damit auch allein von diesen gezählt wurden, so kann von einer Allgemeingültigkeit der Arbeitsmarktstatistik wirklich nicht mehr gesprochen werden. An dieser Tatsache kann die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung nicht länger vorübergehen. Bislang hat sie die Wohlfahrtserwerbslosen als eine quantite negligeable behandelt. Diese Vogel-Strauß-Politik darf jedoch in Zukunft nicht fortgeführt werden. Sie läßt sich weder gegenüber den Fürsorgeämtern, noch gegenüber den Arbeitslosen, noch gegenüber der allgemeinen Entwicklung sozialpolitischer bezw. fürsorgerischer Art rechtfertigen. Die Arbeitslosen werden durch diese Taktik der Reichsanstalt in zwei Gruppen zerspalten, in Arbeitslose erster und zweiter Klasse. Die Arbeitslosen erster Klasse ge- *) Statistische Vierteljahresberichte des deutschen Städtetages, 1. Jahrgang, Heft 3, Dezember 1928, S. 12 ff. 220