Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 11 (Mai 1929)
- Date
- 1929-05-01
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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haben sich heute grundlegend verändert. Wir erklären heute die Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Zusammenhängen, aus arbeitsmarktmäßigen Bedingungen, dem die Masse der Arbeitnehmer und in ihr der Einzelne zwangsläufig und gegen seinen Willen unterworfen ist; demzufolge bezeichnen wir auch die Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit mit neuem Namen, als sozialpolitische, und verbinden mit diesem Begriff die Vorstellung der sozialen Klassen, der klassenmäßigen Gebundenheit und des klassenmäßigen Schicksals. Wir bezichtigen — in der Regel — nicht den Einzelnen um seiner Arbeitslosigkeit willen des individuellen Verschuldens, wir betrachten seine Not nicht als individuelle, so sehr sie ihn im Einzelfall auch betrifft, wir helfen ihm nicht als „Hilfsbedürftigem" im Sinn der Fürsorge, sondern als Partei des Arbeitsmarktes, der als Arbeitsuchender Hilfe, Vermittlung deshalb braucht, weil er, der Verkäufer seiner selbst — seine „Ware" Arbeitskraft ist er selbst — der unterlegene, der schwächere Teil auf dem Arbeitsmarkt ist. Diese Anschauung hat sich, wie jedermann weiß, nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch in weitestem Umfang entwickelt und durchgesetzt. Wir besitzen heute durch Arbeitsämter, Landesarbeitsämter und eine zentrale Reichsbehörde eine umfassende sozialpolitische Organisation. Auf der anderen Seite hat sich die Fürsorge für ihre Sonderaufgaben spezialisiert, als Hilfe in individuellen oder sozialen Notlagen, aber, so muß man negativ hinzufügen, nur Notlagen, soweit sie nicht unmittelbar auf arbeitsmarktmäßige Ursachen zurückzuführen sind. Daß jedoch die Trennung von so wesentlich verschiedenen Gebieten wie der Fürsorge und der Sozialpolitik nicht mit derjenigen Schärfe durchgeführt ist, die sie theoretisch und praktisch mit größtem Nachdruck verlangen und verlangen müssen, sei im folgenden nachgewiesen. Es handelt sich darum, daß sich heute trotz aller arbeitsamtlichen Organisation große Kreise der Arbeitslosen außerhalb des Rahmens der Sozialpolitik, der Organisation des Arbeitsmarktes befinden, d. h. daß sie nicht den Weg zum Arbeitsamt, sondern zum Wohlfahrtsamt gehen, wo sie sich als „Wohlfahrtserwerbslose" in aussichtsloser Lage befinden und gleichzeitig die Fürsorgeeinrichtungen, seien es solche kommunaler oder privater Natur, in einem Maße und mit Aufgaben belasten, denen diese ihrer Natur nach als „pflegerische" Einrichtungen nicht gewachsen sein können und die sie auch, rein finanziell gesehen, nicht durchzuführen vermögen. Denn es handelt sich um arbeitsfähige und arbeitswillige Bevölkerungskreise, um einen Massennotstand, der ganz verschieden und im voraus unberechenbar auftritt und dessen Behandlung völlig aus dem Rahmen der Fürsorgetätigkeit herausfällt. Die Notleidenden sind dabei einmal die Arbeitslosen selbst, aher au£h die finanziellen Träger der Fürsorgeeinrichtungen. Vor allem verlangt die aus der Fürsorge für Arbeitslose entstehende, zwischenörtlich stark abweichende Belastung, die nicht organisch 218