Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 10 (April 1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Staatsbürgerschaft. Vor dem Kriege hatte in Rumänien z. B. ein großer Teil der jüdischen Bevölkerung keine staatsbürgerlichen Rechte. Von diesem Zustand aus gesehen, erscheint es sehr begreiflich, daß diese Regierung*, die den primitivsten Emanzipationsprozeß der Juden noch nicht mitgemacht hatte, etwas ängstlich dem Problem der Flüchtlinge gegenüberstand. Auch heute noch ist die Sta&tsbürgerfrage von vielen zehntausenden Juden in Beßarabien ungeklärt, die entgegen den Friedensverträgen nicht festgestellt wurde. Immerhin konnten sich speziell in Polen doch viele tausende von jüdischen Flüchtlingen einbürgern, zum Teil weil sie nachweisen konnten, daß ihre Eltern oder sie selbst aus jetzt polnischen Gebieten stammten. Diese relativ wohlwollende Haltung änderte sich mit der Konsolidierung der Randstaaten und der Erstarkung der antisemitischen Bewegung. Wir haben diesen Einfluß in Deutschland sehen können, wo in den Jahren 20—21 ein Konzentrationslager geschaffen wurde. Auch in den Randstaaten wurden ähnliche Maßnahmen verwandt. Ueberall erstarkte die antisemitische Bewegung, und in den Randstaaten, wo die Regierungen mit vielen wirtschaftlichen und innerpolitischen Schwierigkeiten zu kämpfen hatten, bediente man sich nur zu gern des deutlich 'sichtbaren und weit übertriebenen Flüchtlingsproblems, um Maßnahmen zu rechtfertigen, die sich nur vom politischen Standpunkt aus als Ablenkungsmanöver rechtfertigen ließen. Die Haltung der Regierungen verschlechterte sich und führte zu Erlassen, die die völlige Evakuation der Flüchtlinge zu bestimmten Terminen forderte. Alle nach einem bestimmten, frühzeitig angesetzten Termin nach Polen Eingewanderten mußten Polen verlassen, wurden nach Danzig gebracht, und dort setzte sich die Tragödie der jüdischen Flüchtlinge fort. Die politische Stellung der Regierungen der Länder, die als Immigrationsländer in Betracht kamen, war ganz ähnlich. An erster Stelle hatte die amerikanische Gesetzgebung furchtbare Folgen. Während noch kurz nach dem Kriege bedeutende Einwanderungsmöglichkeiten für Juden nach Amerika bestanden, etwa im Jahre 1921 noch 125.000 Juden nach Amerika einwanderten von insgesamt 300.000, die in den Jahren nach dem Kriege überhaupt nach Amerika gelangten, wurde dann durch das Einwianderungsgesetz die Möglichkeit der Einwanderung von Session zu Session verschärft. Heute ist Amerika der jüdischen Immigration fast völlig verschlossen. Diese Entwicklung hat sich in den kommenden Jahren katastrophal ausgewirkt, in denen das Flüchtlingsproblem besonders akut war. Die Praxis der amerikanischen Einwanderungsbehörden war in vielen Fällen von unbegreiflicher Härte. Ich habe hier die Tragödie der Familientrennung?m Sinn. Noch einiges über die Flüchtlinge selbst. Ihre soziale Schichtung war eine ganz verschiedenartige. Die etwa 600.000 Evakuierten repräsentierten die jüdischen Massen der westlichen Gouvernements Rußlands und Polens, man kann sagen, in ihrer Totalität. Diese Massen kamen dann ispäter zurück, teilweise zu 202