Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 10 (April 1929)
- Date
- 1929-04-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Kriegsbeschädigten und 200.000 jugendlichen Krüppeln, die zeitweilig oder dauernd erwerbslos sind. Auch in den Zeiten schlimmster Arbeitslosigkeit erweist sich ohne weiters die Bedeutung, die diese persönlichen Hemmungen in der Arbeit für die Wirtschaft und für die Wohlfahrt haben. Die persönlichen Hemmungen, die im Laufe der Zeit immer wieder erscheinen, sind zunächst konstitutionsmäßige (z. B. Verkrüppelte oder geistig Beschränkte). Zu den körperlichen Hemmungen sind auch alle diejenigen Mißgestaltungen des Körpers zu rechnen, die nicht unbedingt arbeitshemmend sind, aber bei Erreichung der Arbeitsstelle Schwierigkeiten bereiten können. Neben diesen Hemmungen, die rein körperlicher oder geistiger Art sind, finden wir in steigendem Maße, je komplizierter das Wirtschaftsleben und die Gesellschaftsformen unserer Zeit sind, Hemmungen charakterlicher Art, Menschen, die sich nicht einfügen können oder an Schüchternheit, übermäßiger Bescheidenheit, an Minderwertigkeitsgefühlen leiden. Schließlich sind diejenigen Hemmungen persönlicher Art wichtig, die den Einzelnen daran hindern, in den gegebenen Rahmen der Gesellschaft einzutreten, seien es biologische Voraussetzungen (Eintritt der Frau in das Erwerbsleben), soziale Aechtung (Rechtsbrecher) usw. Diese Hemmungen wirken sich gegenüber den Juden bei dem Kampf um die Arbeitestelle wegen seiner Religion, seiner Rasse oder auch nur deshalb, weil er einen jüdischen Namen trägt, in besonders großem Umfang aus. Diese Voraussetzungen, die den Arbeitsmangel hervorrufen, bestimmen den Inhalt der Arbeitsfürsorge. In der Geschichte der Wohlfahrtspflege begegnen wir immer wieder dem Bestreben, Arbeitsfürsorge zu treiben. Im alten jüdischen Staat mußten die Ecken der Kornfelder stehen bleiben, um den Armen die Möglichkeit zu geben, durch eigene Arbeit den notwendigen Lebensunterhalt zu beschaffen. Arbeitsfürsorge hat es auch zu anderen Zeiten, bei Begründung des Kirchenstaates oder in der Hamburger Armenordnung 1798 gegeben. Das Ziel der Arbeitsfürsorge ist die Eingliederung des Arbeitslosen in den Wirtschaftsprozeß. Nur in diesem Zusammenhang, nur mit diesem ganz bestimmt zu verfolgenden Ziel ist Arbeitsfürsorge als Form der Wohlfahrtspflege anzuerkennen. Die Wege, die zu diesem Ziel führen, haben sich in unserer Zeit nach verschiedenen Richtungen hin entwickelt. Zunächst als Vorbeugung: die Entwicklung der Arbeitskraft aller derjenigen, die noch nicht erwerbsfähig sind, insbesondere der Jugendlichen, ferner die Erhaltung der Arbeitskraft aller derer, die arbeitslos, aber arbeitsfähig sind, schließlich Verbesserung der Arbeitskraft derjenigen, die durch persönliche Hemmungen arbeitsbehindert sind. So ergeben sich drei Wege der Arbeitsfürsorge: Entwicklung, Erhaltung, Verbesserung der Arbeitskraft. Diese drei Wege sind tatsächlich sehr stark orientiert an der Wirtschaft, sie können nur gegangen werden in einer klaren Erkenntnis der Forderungen der Wirtschaft. Trotzdem ist 190