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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-03-01 · 9 (März 1929) · page 21

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
9 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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taugen, selbst wenn wir sicher voraussehen, daß sie in wenigen Jahren vielleicht dem Berufe entwachsen sein werden. Tritt die körperliche Aenderung, vielleicht auch eine Aenderung der sozialen Verhältnisse früh genug ein, so kann rechtzeitig ein Berufswechsel vorgenommen werden, der den Lehrling immer noch weniger hart treffen wird als etwa den schon ausgelernten Arbeiter, der damit in der Regel zum Hilfsarbeitertum herabsteigt. Ist auch ein rechtzeitiger Berufswechsel nicht möglich, so werden wir den Berufsanwärter darauf verweisen müssen, sich außerberuflich ein Betätigungsfeld für seine überschüssigen körperlichen und seelischen Energien zu suchen, etwa in Sport, Gartenarbeit, Musik, Volksbildungsarbeit. Darüber müssen wir uns auf jeden Fall klar werden, daß in der heutigen Wirtschaftsordnung eine volle Befriedigung aller Berufshoffnungen eigentlich mr in verschwindend seltenen Fällen möglich ist. Nur aus dem Streben der arbeitenden Menschen heraus, die vielen Unlustgefühle, die ihnen ihre Arbeit aufzwingt, durch eine freigewählte, befriedigende Tätigkeit geistiger oder körperlicher Art zu kompensieren, ist beispielsweise die starke Tendenz nach gesetzlicher Festlegung des achtstündigen Arbeitstages zu verstehen. Es ist Aufgabe des Berufsberaters, solchen Neigungen des Berufsanwärters entgegenzukommen, wenn sie zur Kompensierung einer an sich gleichgültigen oder gar widerwillig übernommenen Arbeit taugen können. So werden wir beispielshalber einen musikbegabten, violinspielenden Knaben nicht in einen Beruf senden, der ihm das Feingefühl seiner Finger verdirbt. Oder wir werden ein malerisch hochbegabtes Kind, dem die Mittel zum Besuch einer Akademie fehlen, vielleicht zum Lithographen machen; die Erlernung der handwerklichen Technik schadet ihm keinesfalls, und er kann in Abendkursen sich genügend weiterbilden, um vielleicht späterhin noch den Weg reinen Künstlertums zu gehen. Wir müssen es uns, im Rahmen unserer allgemein gehaltenen Betrachtungen über ärztliche Berufsberatung, versagen, auf Einzelfragen der Berufskunde oder der Berufseignung einzugehen. Wer sich dafür interessiert, sei auf das Büchlein von Chajes, Berufskunde und Berufsberatung, verwiesen, das demnächst in 2. Auflage erscheint (Jul. Springer, Berlin), ferner auf das Handbuch für ärztliche Berufsberatung von Lauber (Urban-Schwarzenberg, Berlin-Wien), das allerdings, als Sammelwerk, in seinen einzelnen Teilen ungleichwertig ist, in dem aber die wichtigen sinnesphysiologischen und orthopädischen Abschnitte gut geraten sind. Mir kam es darauf an, das Interesse weiterer Kreise auf die Notwendigkeit ärztlicher Berufsberatung hinzulenken, gleichzeitig aber auch auf die mannigfaltigen Schwierigkeiten aufmerksam zu machen, die diesem jungen Teilgebiet angewandter Medizin heute noch anhaften. Sie zu beseitigen, Berufskunde wie Berufseignungsprüfung immer reicher auszugestalten, ist eine Arbeit, die von arbeitsphysiologischen Theoretikern nicht minder als von 173

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