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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-03-01 · 9 (März 1929) · page 20

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
9 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
– (sequence 20)
Language
German
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leichtern, etwa durch Verordnung passender Augengläser, Korrektur von Lähmungen oder Skelettdeformitäten usw. Auch bei ausgesprochenen Neigungen ist große Reserve am Platze, wenn man den Eindruck gewinnt, daß die Neigung aus klarer Erkenntnis des Berufsbildes entstanden und von einem festen Willen getragen ist, auch über körperliches Unbehagen hinwegzukommen. Freilich sind die Berufsneigungen der Kinder in hohem Grade der Mode unterworfen, in zahlreichen Fällen hängen sie von ganz unwesentlichen Aeußerlichkeiten ab und wechseln oft sprunghaft über Nacht, so daß sie mit der nötigen Skepsis aufzunehmen sind. Ueberaus häufig sind es leider soziale Verhältnisse, die uns zwingen, selbst bei höhergradigen körperlichen Abweichungen beide Augen zuzudrücken und einer Berufswahl zuzustimmen, die eine schwere Gefährdung der Gesundheit bedeuten kann. Wenn ein Waisenkind mit Kost und Quartier untergebracht werden muß, da es sonst verhungert, so ist diese soziale Not das größere Uebel, dem in erster Linie gesteuert werden muß, selbst wenn wir sicher sind, daß etwa ein x-beiniger Knabe, dem wir aus Stellenmangel nur eine Bäckerlehre anbieten können, durch den Beruf aufs schwerste geschädigt werden wird. Auch wenn die Gefahr derVerwahrlosung besteht, müssen wir oft Kinder in die Lehre einstellen, obwohl sie vielleicht körperlich wie geistig gleichermaßen unterentwickelt sind. Ueberaus häufig kommen wir zu dem Ergebnis, daß das zu beratende Kind eigentlich überhaupt noch nicht berufsreif ist. Man kann im allgemeinen sagen, daß der Zeitpunkt, in dem unsere Schulkinder die Schule verlassen, viel zu früh angesetzt ist. Mit 14 Jahren ist ein Mädchen, geschweige denn ein Junge noch lange nicht fertig entwickelt, im Gegenteil, sie stehen mitten in der Pubertät. Eine generelle Hinausschiebung des Berufseintrittes auf das 16. Jahr, wie sie in den Vereinigten Staaten besteht, wäre zwar eine ungeheure Erleichterung für die Berufsberatung, aber augenblicklich bei uns nicht durchzusetzen. So müssen wir uns in zahlreichen Fällen dann begnügen, besonders, wenn körperliche Unreife mit geistiger Hand in Hand geht, die Eltern dazu zu bringen, einem weiteren Schulbesuch ihrer Kinder zuzustimmen. In einem halben Jahr kann sich während der Pubertät ein Mensch oft weitgehend ändern, so daß dann die Beratung viel leichter fällt. Wir vermeiden dadurch auch eine Ueberlastung gewisser leichter Berufe mit Menschen, die zwar ihrem gegenwärtigen unreifen Zustande nach zu keinem schwereren taugen, nach erreichter voller Entwicklung sich in ihnen beengt fühlen, weil sie ihnen nicht genügend Kräfte, vielleicht auch ein zu geringes Einkommen, bieten. Freilich darf der Berufsaufschub nicht so weit gehen, daß das Kind vielleicht dem Nichtstun verfällt. Wenn ein weiterer Schulbesuch, ein längerer Landaufenthalt aus äußeren Gründen unmöglich sind, andererseits aber die Gefahr der Verwahrlosung besteht, so müssen wir die Kinder wohl oder übel in Berufen unterbringen, zu denen sie ihrer gegenwärtigen Beschaffenheit nach 172

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