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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-03-01 · 9 (März 1929) · page 16

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
9 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
– (sequence 16)
Language
German
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Die Berufskunde im engeren Sinne umfaßt die genaue Kenntnis der Arbeitsprozesse in den verschiedenen Berufen und der Beanspruchung und Gefährdung der arbeitenden Menschen durch sie. Sie wird ergänzt durch die Kenntnis der in den Berufen herrschenden sozialen Bedingungen (Lohnhöhe, Heimarbeit, Nachtarbeit, Werkstätten-, Wohn- und Ernährungsverhältnisse), die oft für die Morbiditätsziffern entscheidender sein können als der Arbeitsprozeß selbst. Doch wo soll der Arzt Berufskunde lernen? Die Arbeitsphysiologie, die Zergliederung der Arbeitsprozesse nach wissenschaftlichen Methoden ist zu jungen Datums, um schon über die ersten Anfänge wesentlich hinausgekommen zu sein. Die Morbiditäts- und Mortalitätsstatistiken der Krankenkassen und Gewerkschaften können ganz falsche Bilder über die Berufsanforderungen ergeben. So kann große Tuberkulosemorbidität in gewissen Berufen ebenso gut auf besonders schädlicher Arbeit (Steinhauer, Feilenhauer) beruhen, wie auf besonders hohem Zustrom schwächlicher, belasteter, kränklicher Menschen zu bestimmten „leichten" Berufen, in denen vielleicht noch besonders ungünstige Lohn- und Arbeitsverhältnisse herrschen. Wohl existieren Bücher und Tabellen, in denen Berufskunde gelehrt wird, aber der großen Mannigfaltigkeit der Wirklichkeit können sie nicht gerecht werden. Derselbe Arbeitsprozeß kann, in einem modernen Großbetrieb mit guter Beleuchtung, Entstäubung und Entlüftung ausgeführt, völlig harmlos sein, während er in einer finsteren, staubigen Schwitzbude, bei enger Zusammendrängung der Arbeitenden unverhältnismäßig gefahrvoll sein kann. Die notwendigen berufskundlichen Kenntnisse kann der Arzt eigentlich nur aus unmittelbarer Anschauung der Arbeit in den Betrieben schöpfen. Dies ist allerdings mit großen Schwierigkeiten verknüpft, da zumal größere Anlagen nur ungern Betriebsfremden Einblick gestatten. Gründliche Kenntnisse wird sich also nur der zum Betreten der Betriebe berechtigte öffentliche Gewerbearzt verschaffen können. Für den Einzelarzt besteht immer die Gefahr, daß er Erfahrungen, die er in kleinen, ihm eher zugänglichen Einzelbetrieben gemacht hat, verallgemeinert und unzulässigerweise auf ganze Branchen überträgt. Man kann dieser Schwierigkeit vielleicht auf folgende Weise begegnen: Für amtliche Berufsberatimgsärzte wird volle Beherrschung der Berufskunde in ihrer Gesamtheit und ständige Verfolgung aller Aenderungen auf diesem Gebiete nach wie vor unerläßlich sein. Für andere Aerzte, die, sei, es in der Privatpraxis, sei es als Schul- oder Jugendfürsorgeärzte, wertvolle Vorarbeit für den Berufsberatungsarzt zu leisten haben, wird es sich empfehlen, in der Regel keinen direkten, positiven Berufsrat zu erteilen. Sie sollen sich darauf beschränken, ihre oft sehr gründliche Kenntnis des zu Beurteilenden dem Berufsberater mitzuteilen und die Schädigungen namhaft zu machen, denen der Betref- 168

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