Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 9 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Nachtruhe. 8 „ 9 „ 10 „ 11 „ 12 „ 7 Std. 1.5 % 5.5 % 22.3 % 43.7 %: 20.— % u. mehr 7.— % 100.—% Keinesfalls darf das Gesetz, das doch bessern soll, noch hinter der bereits geübten Praxis zurückbleiben. Eine 13stündige Arbeitszeit muß bereits als Höchstmaß angesehen werden. Sie muß außerdem durch Pausen verkürzt werden. Der 1. Entwurf sah 2 bezw. 3 Stunden Pause vor (§ 13). Der 2. Entwurf spricht nur von „angemessenen Ruhepausen14 (§ 17). Statistisch konnten die Pausen nicht erfaßt werden. Eine ordnungsgemäße Regelung der Pausen scheint sehr selten zu sein. Doppelt notwendig ist es darum, im Gesetz die Pausen möglichst genau zu umgrenzen. Eine wichtige Rolle für die Arbeitszeit der Hausgehilfinnen spielt die Freizeit. Der 1. Entwurf plante jede Woche einen Nachmittag und jeden 2. Sonntag ab 3 Uhr frei (§ 12, Abs. 2). Der 2. Entwurf sieht zwar die gleiche Sonntagsfreizeit, aber nur vier Stunden Freizeit an einem Wochentagnachmittag vor (§ 18). Nach der statistischen Erhebung hatten frei: 1. jeden Sonntag..........31 % 2. jeden Sonntag und 8—14tägig einen Wochentag 31 % 3. jeden 2. Sonntag u. 8—14tägig einen Wochentag 19.3% 4. jeden 2. Sonntag und mehrere Wochentage . . —.7% 5. jeden Sonntag und mehrere Wochentage . . 4.1% 86.1% Die Freizeit ist in der Praxis also bereits sehr günstig geregelt. Sie liegt weit über dem 2., zum großen Teil (s. 2., 4., 5.) sogar über dem 1. Entwurf. Eine Besonderheit, die keine andere Arbeitnehmergruppe bisher erreichen konnte, die aber für die Hausgehilfen und Hausangestellten vorgesehen ist, ist die Regelung des Urlaubs. Nach dem 1. Entwurf sollten die Landesbehörden Urlaub bis zu drei Wochen gewähren (§ 18). Der 2. Entwurf spricht von 1 bezw. 2 Wochen (§ 9). Nach der statistischen Erhebung hatten Urlaub: ein sehr gutes Ergebnis, das dadurch noch gewinnt, daß sicherlich in vielen Fällen Reisen mit dem Arbeitgeber nicht mitgezählt worden sind. bis zu 8 Tagen..... über 8—14 Tage .... über 14 Tage..... unbestimmt bezw. auf Wunsch keinen....... 18.5 % 30.6 % 26.2 % 10.—% 14.7 % 100.—% 164