Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 9 (März 1929)
- Date
- 1929-03-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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dauernd eine innere und äußere Belastung, die oft nicht tragbar ist, bedeutet. Aus dem Kreise der Rabbiner selbst ist oft der Wünsch nach gut ausgebildeten Sozialbeamtinnen (ähnlich wie sie die evangelische Kirche in der Form der sozial geschulten Pfarrgehilfin geschaffen hat) ausgesprochen worden, die tatsächlich die Kräfte der Rabbiner steigern und den erforderlichen sozialen Maßnahmen zu einem größeren Erfolg verhelfen könnte. Die Tatsache, daß im sozialen Beruf eine Arbeit gefunden ist, die besonders jüdischen Mädchen Ziel und Erfüllung ihres Lebens bedeutet und sie in enge Verbindung zu ihrer Gemeinschaft bringt, sollte nicht durch den Zustand gestört werden, daß keine ausreichenden Arbeitsmöglichkeiten für sie vorhanden sind, nicht nur zum Schaden ihrer selbst, sondern mehr noch zum Schaden ihrer Gemeinschaft. Da, wo die einzelne Gemeinde das Gehalt einer Fürsorgerin nicht tragen kann, ist die Anstellung durch den Provinzial- oder Landesverband (wie es z. B. in Württemberg und Baden geschieht) zu erwirken. Es wäre unbedingt zu wünschen, daß die Konferenzgemeinschaft der Großgemeinden sich einmal mit dieser Frage beschäftigt, die, wie gesagt, sowohl eine finanziell wirtschaftliche, wie eine sozial ideelle Bedeutung hat und für die Entwicklung der Gemeinden und der Gemeinschaft außerordentliche Beachtung verdient. DER ARBEITNEHMER IN DER HAUSWIRTSCHAFT VON DR. ILSE GOLDSCHMIDT. BERLIN Der Kampf zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer um die Regelung der Lohn- und Arbeitsverhältnisse spielt auf allen Gebieten des modernen Wirtschaftslebens die größte Rolle; er kommt auch im Rahmen der Hauswirtschaft mehr und mehr zum Durchbruch. Dabei sind auf keinem Gebiet die Schwierigkeiten, zu einer gesetzlichen Regelung der Arbeitsverhältnisse zu gelangen, so groß wie auf dem Gebiete der Hauswirtschaft. Die Tatsache, daß es sich bei einer hauswirtschaftlichen Beschäftigung fast immer um einen einzelnen Arbeitnehmer, selten um eine Mehrzahl, niemals (abgesehen von Anstalten etc.) um eine große Gruppe von Arbeitnehmern gegenüber einzelnen Arbeitgebern handelt, verleitet immer wieder dazu, den Einzelfall des hauswirtschaftlich Arbeitenden isoliert zu betrachten und die größeren volkswirtschaftlichen und insbesondere sozialpolitischen Zusammenhänge zu übersehen oder doch zu vernachlässigen. Von Arbeitgeberseite, den Hausfrauenvereinen, aus wird sogar gegen eine allgemeine gesetzliche Regelung aufs lebhafteste Widerstand erhoben. Hinweise auf die Besonderheit hauswirtschaftlicher Arbeit, Argumente wie die des „häuslichen Gemeinschaftsgeistes" sollen es rechtfertigen, daß die Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft eines besonderen Rechtschutzes, den die anderen Arbeitnehmer, Arbeiter, Angestellte, Beamte längst genießen, entbehren. Tatsächlich müssen die Bestimmungen des bürgerlichen 160