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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-03-01 · 9 (März 1929) · page 7

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
9 (März 1929)
Date
1929-03-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
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für die Nachschulung nicht beruflich vorgebildeter Kräfte mehrfach unter Aufwendung sehr erheblicher Mittel der Synoden stattgefunden haben. Die Ursachen, aus denen heraus die jüdischen Gemeinden weniger sozial geschulte Fachkräfte anfordern, sind nicht in der Voraussetzung zu suchen, daß ein Bedürfnis für die Facharbeit sozialer Kräfte in den jüdischen Gemeinden nicht vorhanden ist. Es ist vielmehr da, wo es geschehen ist (z. B. in Altona, Württemberg, München) der Beweis erbracht worden, daß durch die Anstellung solcher Kräfte einmal finanziell eine außerordentlich starke Entlastung der Gemeinden eintritt, da die fachlich vorgebildeten Kräfte die Fürsorgerechte der jüdischen Bevölkerung als den anderen Gleichgestellte auf Grund der Deutschen Reichsverfassung genau kennen, und sie diese ihre Rechte in ganz anderer Weise wahrnehmen, als es bisher der Fall war. Die Fürsorgepflicht der Fürsorgeverbände auf Grund der Fürsorgepflichtverordnung und die gesamte Jugendfürsorge auf Grund des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes haben heute einen so großen Umfang angenommen, daß sie eine wertvolle Grundlage für alle Kreise der Bevölkerung, so auch für die der jüdischen bilden, sodaß da, wo sie infolge mangelnder Kenntnis nicht in Anspruch genommen werden, einmal die Gemeinden erheblich größere Aufwendungen machen müssen und anderseits mit diesen ihren Mitteln weniger erreichen, als wenn ihre eigenen Mittel tatsächlich nur als Ergänzungsmittel zu aufbauender Arbeit verwendet werden. Es hat sich aber auch herausgestellt, daß die Methoden, die die fachlich geschulte Kraft in die Arbeit mitbringt, eine erfolgreichere Leistung sichern, die nicht mehr in der Hergabe eines Almosens zur Linderung der Not besteht, sondern in einer Fürsorge, die vorbeugend eingreift, ausreichend hilft, und auf diese Weise produktive Kräfte in der jüdischen Bevölkerung erhält. Es findet auf diese Weise eine auf lange Sicht geschaffene Entlastung der Gemeinden statt und die Sicherung eines gesünderen und wirtschaftlich tüchtigeren Nachwuchses. Die Wohlfahrtspflege wird in den jüdischen Gemeinden heute meist nur entweder von freiwilligen Kräften oder von Verwaltungsbeamten neben anderen Aufgaben und häufig von den Rabbinern ausgeübt. Die Mitarbeit der freiwilligen Kräfte ist in keiner Weise zu unterschätzen. Sie wird sich aber produktiver gestalten, wenn sie sich unter planmäßiger Leitung vollzieht und sinngemäß in das Ganze einordnet. Die Fürsorgearbeit der Verwaltungsbeamten wird sehr häufig als Nebenaufgabe geleistet, und es können auf diese Weise nicht genügend Zeit und Kräfte zur Verfügung gestellt werden. Die Rabbiner, besonders in den Großstädten, sind mit ihren Kultus- und seelsorgerischen Aufgaben so überlastet — auch sind ihnen natürlich die Fachkenntnisse in der Wohlfahrtspflege nicht in dem Maße vertraut wie der Fachbeamtin —, daß sie zu ihrem eigenen, oft ausgesprochenen Bedauern den sozialen Aufgaben nicht in ausreichender Weise gerecht werden können und diese Nichterfüllung für sie 159

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