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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-02-01 · 8 (Februar 1929) · page 21

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
8 (Februar 1929)
Date
1929-02-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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AUS DER PRAXIS DER BERUFSBERATUNG V. Mangelnde Zusammenarbeit zwischen Wohlfahrtsamt und Berufsberatung Egon L. stammt aus einer Familie, die uns seit mehreren Jahren bekannt ist Der Vater ist 1924 plötzlich verstorben und hat die Frau, die aus ehemals guten Verhältnissen stammte, in größter Armut zurückgelassen. Frau L., niemals gewohnt, zum Lebensunterhalt beizusteuern, versucht ohne viel Erfolg, sich und die drei unmündigen Kinder durch einen kleinen Kleiderhandel zu ernähren. Seit langem ist sie auf die Unterstützung des Wohlfahrtsamtes angewiesen, die sie nur zögernd und ungern annimmt. Vor mehreren Jahren kam Frau L. mit ihrer ältesten Tochter in unsere Beratungsstelle. Das Mädel war überzart, besonders klein und überdies intellektuell stark gehemmt, so daß ihr die Berufswahl besondere Schwierigkeiten bereitete. Nur die intensive Zusammenarbeit von Haus und Berufsberatung ermöglichte hier eine Unterbringung. Daß eine günstige Berufseingliederung gelang, ist wirklich nur dem verständnisvollen Verhalten der Mutter zu danken, die uns immer wieder auf neue Schwierigkeiten aufmerksam machte, immer wieder gemeinsam mit uns neue Wege fand, und nach Beschaffung der Lehrstelle nichts unversucht ließ, um diese zu erhalten. Im Oktober 1928 wurde der Sohn Egon aus der ersten Klasse der Knabenmittelschule entlassen. Es war uns bekannt, daß die Familie später auf den Verdienst Egons völlig angewiesen sein würde, da Mutter und Tochter wenig erwerbsfähig sind und das jüngste Kind noch kaum schulpflichtig ist. E. intellektuell hochbegabt, guter Schüler, mit besonderer Befähigung für Mathematik und Technik, möchte * Feinmechaniker werden. Er zeigt nicht nur eine besondere Neigung für dieses Fach, sondern bei den Unterhaltungen tritt auch immer wieder seine spezielle Abneigung gegen den kaufmännischen Beruf in Erscheinung. Er kennt den gewählten Beruf recht gut; man kann auch mit Sicherheit annehmen, daß er seiner fachlichen Entwicklung eine Richtung geben wird, die seine hohen geistigen Ansprüche befriedigen wird. Eine Prüfung beim Landesberufsamt, der er sich unterzieht, bestätigt seine besondere Befähigung für den Feinmechanikerberuf. Die Bedenken der Mutter, die ihren einzigen Sohn gern einen „feineren^ Beruf zugeführt haben möchte, werden zerstreut; sogar eine sabbathfreie Stelle ist bald gefunden, und nur noch ein Hindernis ist zu überwinden. Es ist die Frage eines Zuschusses während der Lehrzeit. Wir glaubten, daß es ein leichtes sein würde, vom Wohlfahrtsamt, dessen Schützling die Familie ist, monatlich eine kleine Summe zu erhalten. Unsere Rechnung, daß dieser gesunde, berufsfähige Junge, wenn er den gewählten Beruf erlernen würde, ohne Schwierigkeiten später die Familie würde erhalten und auf die Zuschüsse, die seine Mutter bisher erhielt, würde verzichten können, wurde vom Wohlfahrtsamt nicht anerkannt. Vielmehr wurden wir angewiesen, dem Jugendlichen eine der zahlreich vorhandenen kaufmännischen Lehrstellen zu vermitteln, da eine wirtschaftliche Belastung des Wohlfahrtsamtes und der Mutter während der Lehrzeit nicht ratsam sei. Alle unsere Einwände blieben ungehört. Als wir erklärten, daß die Maßnahme, diesen jungen Menschen einem kaufmännischen Beruf zuzuführen, nicht mit den Aufgaben der Berufsberatung zu vereinbaren sei, wurden wir dahingehend informiert, daß die Berufsberatung die wirtschaftliche Lage weitestgehend berücksichtigen solle. Wir mußten auf eine weitere Bearbeitung der Angelegenheit gemeinsam mit dem Wohlfahrtsamt verzichten und wandten uns an andere Organisationen mit der Bitte um Hilfe, die wir auch erhielten. Lange Zeit später erhielten wir vom Wohlfahrtsamt die Benachrichtigung, daß unserem Gesuch um Bewilligung eines Lehrzuschusses für Egon L. entsprochen werde. Soweit sei der Sachverhalt sine ira et studio mitgeteilt. Man gestatte mir einige kritische Bemerkungen. Ohne Zweifel hat die Berufsberatung die Aufgabe, Jugendliche den Berufen zuzuführen, die sie selbst wünschen, und für die sie begabt sind. Eine Berufsberatung, die etwa unter dem Gesichtspunkt, dem Wohlfahrtsamt Kosten zu ersparen, den Jugendlichen einem anderen, hier dem kaufmän- 149

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