Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 8 (Februar 1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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Sondernot verwahrloster jüdischer Jugend gibt, und solange die Einrichtung von jüdischen Fürsorgeerziehungsanstalten besteht, müssen alle Kräfte dafür eingesetzt werden zur Mithilfe an der Heilung dieser Nöte. Als Forderung für den Augenblick mag gelten 1. politisches Ziel: Kampf gegen die Einrichtung der Fürsorgeerziehung in der heutigen isolierten rechtlichen Form. 2. Ausbildung aller Fürsorgemaßnahmen vorbeugender Natur a) rasches Zugreifen in allen Fällen, wo Anfangssymptome der Verwahrlosung auftreten. b) Vor der Antragstellung zur Fürsorgeerziehung Unterbringung in einem Beobachtungsheim, in dem es möglich sein wird, eine große Anzahl schwachsinniger und psychopathischer Kinder in die dafür bestimmten Spezialheime unterzubringen. c) Besondere Betreuung der als gefährdet erkannten Jugendlichen (Unterbringung in Privatpflege, Hineinbringen in Jugendverbände usw.). Die Notwendigkeit der vorbeugenden Fürsorge ist in den großstädtischen jüdischen Gemeinden schon mit viel Erfolg versucht worden, obwohl ihre Form in anderen konfessionellen Verbänden auf weit höherem Niveau steht. Es wird vor allem bei ihnen weniger gespart. 3. Sachverständige Verwaltung des Kuratoriums der Fürsorgeerziehungsanstalten, das der jüdischen Oeffentlichkeit in vollem Maße zur Rechenschaft verpflichtet ist. 4. Wahl geeigneter Führer und Erzieher für die Heime. 5. Auflösung der Isoliertheit der Heime, Produktivierung der Berufsausbildung, Schaffung von Uebergangseinrichtungen, in denen die Zöglinge tagsüber in öffentlichen Betrieben arbeiten, und in die sie nur abends zurückkehren. 6. Mitarbeit der Kreise der jüdischen Jugendpflege in allen genannten Aufgaben. Durch Reformen der genannten Art könnten die schwersten Mißstände in den heute bestehenden Heimen beseitigt werden. Dann könnten aber auch die Landeshauptmannschaften endlich von der ständigen Erwägung der behördlichen Schließung der jüdischen Fürsorgeerziehungsheime Abstand nehmen. Aber alle diese einzelnen Reformen, die ja nur Maßnahmen der heute bestehenden jüdischen Gesellschaft sind, können nur dann zu einer neuen besseren Lösung des Fürsorgeerziehungsproblems gelangen, wenn der Geist dieser Gesellschaft von einem stärkeren Verantwortungsgefühl und von einer geringeren Selbstherrlichkeit getragen ist als bisher. Solange die Träger der jüdischen Gemeinschaft Repräsentanten der gegenwärtigen Wirtschaftsform sind, solange muß notwendigerweise auch die jüdische Wohlfahrtspflege deren Symptome in sich tragen. 142