Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 8 (Februar 1929)
- Date
- 1929-02-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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gerechtfertigt angesehen wird — seelisch völlig gehrochen. Entweder wird er apathisch, lebt zunächst in einer Art von Dämmerzustand und kümmert sich um nichts, oder er sucht in gesteigerter Aktivität sich um seine Angelegenheit zu kümmern, um freilich bald die Erfahrung zu machen, daß er gegen eine Mauer anläuft und um dann der Haftpsychose zu verfallen. Nicht jener, die sich naturgemäß nach längerer Haft in dieser oder jener Form bei jedem einstellt, sondern der gefährlicheren Form, die als erste Reaktion gegen den Verlust der Freiheit und das Abgeschnittensein von den üblichen Lebensformen auftritt, und die oft zu schweren Schädigungen des Nervensystems und zu Selbstmordversuchen führt. In beiden Fällen wird der Zustand meist dann noch dadurch verschlimmert, daß die quälende Sorge um den Fortbestand des Geschäftes und um den Lebensunterhalt für die Angehörigen hinzutritt. Oft können ja Untersuchungsgefangene nicht einmal ihre Angehörigen sehen. Es kommen Fälle vor, da der Untersuchungsrichter, dessen Maßnahmen wegen der Verdunklungsgefahr höchstwahrscheinlich gerechtfertigt sind, monatelang eine Begegnung mit den Familienmitgliedern nicht gestattet. Die Aufgabe des Rabbiners ist nun aus einem objektiven Grunde eine außerordentlich schwierige. Der Seelsorger darf selbstverständlich sich weder in den Gang der Untersuchung einmischen, und noch weniger darf er sie gefährden! Der Untersuchungsgefangene aber, für den er oft das einzige Zeichen der Existenz einer Außenwelt, dem er meist als Gemeindemitglied persönlich bekannt ist, bestürmt ihn mit hunderten von Wünschen, die er meist nicht erfüllen darf, da sie mit dem Prozeß zusammenhängen. Und was sonst im Verhältnis des jüdischen Geistlichen zu den einzelnen Glaubensgenossen so vorbildlich erscheint, daß er nicht als Vertreter einer übergeordneten, Ehrfurcht vor sich heischenden heiligen Sphäre gilt, sondern als schlichter Freund, als Berater und Lehrer, weist hier eine Schattenseite auf. Der Untersuchungsgefangene kann zunächst nicht verstehen, daß der Rabbiner amtliche Pflichten gewissenhaft erfüllen muß und daß zu diesen in erster Reihe absolute Zurückhaltung in allen Angelegenheiten der gerichtlichen Maßnahmen gehört. So wird es doppelt schwer, sein Vertrauen zu gewinnen. Auf der anderen Seite hat der Seelsorger freilich den Vorteil, daß er der erste ist, mit dem der in Haft genommene sich auszusprechen vermag, dem er seine Sorgen anvertraut. Und damit ist ihm trotz aller Hindernisse ein Weg zum Herzen gebahnt. Die Erfahrung lehrt, daß rein religiöse Beeinflußung in diesem Augenblicke wenig Wert hat. Es gibt gewiß Menschen festen Glaubens, die auch in solcher Not empfinden, daß jedes Schicksal von Gott gesandt ist, und daß man sich schweigend fügen müsse! Sie bedürfen aber des Seelsorgers nicht, und der Durchschnitt denkt und fühlt anders. Den meisten sagt in solcher Seelennot das allgemeine und theoretische Wort der Religion sehr wenig, und darum muß es des Rabbiners Aufgabe sein, den praktischen Fall zu erfassen und ihn individuell in freundschaftlichem, rein menschlichem Mit- 135