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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1929-02-01 · 8 (Februar 1929) · page 6

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
8 (Februar 1929)
Date
1929-02-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Befreiung führt und der ihn oft ganz ausfüllt, sein Bewußtsein,, daß er noch nicht überführt, noch nicht verurteilt ist, mögen es> wohl erklärlich machen, daß er den Seelsorger nicht sucht. Für diesen dürfen aber solche Rücksichten nicht maßgebend sein,, und er muß begreifen, warum gerade dem Untersuchungsgefangenen eine besondere Sorgfalt nottut. Seit einundzwanzig Jahren, solange ich als Rabbiner im Amte bin, habe ich es fast lediglich mit Untersuchungsgefangenen zu tun, und jeder neue Fall erfüllt mich — mit vollem Bewußtsein gebrauche ich das starke Wort — mit innerem Entsetzen. Ich will mir keine Kritik an der Institution erlauben, ich weiß gewiß nicht, wie der Staat anders verfahren soll, ich darf auch sagen, daß ich stets Untersuchungsrichtern und Staatsanwälten begegnet bin, die für die Tiefe des Leides Verständnis hatten, und daß ich mit Gefängnisbeamten zu tun hatte, die mit Takt und Geschick ihres unendlich schweren Amtes walteten und für alle nur erlaubten Milderungen sorgten, aber trotzdem ist die Untersuchungshaft eine ganz furchtbare Einrichtung! Menschen werden auf einen Verdacht hin — der sich nicht immer zu bestätigen braucht — aus ihrem Berufe, aus ihrem Familienkreise und aus ihrer gesellschaftlichen Umgebung herausgerissen, meist in Einzelhaft gesperrt und trotz des besten Willens der Vollzugsbehörden als Gefangene behandelt. Sie haben das lähmende Bewußtsein, daß der Staat mit allen seinen Machtmitteln, mit seinen Richtern, Polizisten und allem, was dazu gehört, gegen sie arbeitet und ihnen sind die Hände gebunden, dürfen sie doch meist im Stadium der Voruntersuchung noch nicht einmal mit ihrem Verteidiger uneingeschränkt verkehren. Sie leiden darunter, daß sie im allgemeinen nicht die notwendigsten beruflichen Arbeiten erledigen dürfen, und daß sie aus allen ihren Lebensgewohnheiten, die für das persönliche Wohlbefinden und die Stimmung gewiß von außerordentlicher Wichtigkeit sind, herausgerissen sind. Was muß es für einen Raucher gerade in solcher Zeit bedeuten, wenn er, wie die Ordnung der meisten Gefängnisse es will, nur eine Stunde (!) täglich rauchen darf! Wie lähmend müssen die nun einmal unvermeidlichen Beschränkungen in der Selbstbeköstigung, im Aufenthalt in freier Luft wirken! Und wer heute in Untersuchungshaft genommen wird, muß bei der großen Ueberlastung der Gerichte damit rechnen, daß sie monatelang dauert. Ich weiß nicht, ob man statistisch die Anzahl der Fälle erfaßt hat, in denen Untersuchungshaft verhängt worden ist, ohne daß dann Verurteilung erfolgt oder Anklage erhoben worden wäre. Nach meinen, freilich nicht übermäßig großen Erfahrungen, wird sie nicht klein sein. Es ist meine Aufgabe nicht, über eine Reform der Untersuchungshaft zu schreiben. Das mögen Berufenere tun, der See 1sorger muß sich mit dem Gegebenen abfinden. Die Verhältnisse sind nur darum so ausführlich geschildert worden, um die Größe und Schwierigkeit der Aufgabe zu zeigen. Der Untersuchungsgefangene ist fast stets — von den wenigen Fällen abgesehen, da die Verhaftung erwartet wurde und im Grunde al^ 134

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