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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-12-01 · 6-7 (Dezember 1928) · page 21

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
6-7 (Dezember 1928)
Date
1928-12-01
Page
– (sequence 21)
Language
German
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R UN D SC H A U Bedeutung der gemeinnützigen Rechtsauskunftsstellen Der Verband der deutschen Rechtsauskunftsstellen hielt am 15. und IG. September 1928 in Nürnberg seine Mitgliederversammlung ab. Der Haupt/r eferent, Oberbürgermeister Dr. Luppe-Nürnberg, legte dar, daß bei näherer Prüfung der Verhältnisse festgestellt werden müsse, daß das Bedürfnis nach gemeinnütziger Rechtsauskunft größer denn je sei. Das beweise einmal die Hypertrophie der Gesetzgebung, die kein Maß und Ziel mehr kenne und ein Zurechtfinden in ihr heute selbst für den Fachmann fast unmöglich mache. Der Kreis der Interessenten für die Rechtsauskunftsstellen sei aber auch bedeutend gestiegen. Große Schichten von Minderbemittelten seien durch die Inflation und Deflation hinzugekommen, die vielfach fast ganz verarmt und obendrein dann noch durch gewissenlose Agenten von zweifelhaften Firmen ausgesogen und um ihr letztes Hab und Gut gebracht wurden* Eine grenzenlose Erbitterung habe in diesen Reihen Platz gegriffen, die besonders dadurch erhöht werde* daß sie sich in ihrer Not, die oft eine Rechtsnot sei, verlassen fühlten. Das Gefühl, sein Recht nicht zu finden, sei aber außerordentlich gefährlich, weil es das Vertrauen für Rechtspflege, das ohnedies heute gering sei, weiter vernichte. Das Elend unserer Tage, wie es sich nicht zuletzt auch in der Zerrüttung des Ehe- und Familienlebens zeige, habe eine Belastung des sozialen Lebens gebracht, die nicht mehr zu überbieten sei. Das bringe auch politische Gefahren mit sich, vor allem für die Gemeinden, die heute mehr denn je besorgt sein müßten, daß auch den minderbemittelten Schichten ein erträgliches Dasein gesichert werde. Hilfe wird zwar von mancher Seite gewährt, so von den Rechtsberatungseinrichtungen de* Gewerkschaften, der politischen Parteien, der Handwerks- und Gewerbekammern usw. Diese kämen aber nicht der Allgemeinheit* sondern nur den Angehörigen dieser Organisation zugute. Auch die Anwaltschaft, die ohnedies überlastet sei, könne nicht, helfen. Schließlich habe auch das von der Gesetzgebung bei den Gerichten eingerichtete Güteverfahren nicht das gebracht, was weite Schichten von ihm erhofften, hauptsächlich, weil dem Verfahren fast immer der ordentliche Prozeß folge. Die Scheu vor den Gerichten sei aber größer denn je im ganzen Volke. Helfen könne hier mir die gemeinnützige Rechtsauskunft, die ohne Unterschied der Konfession, des Geschlechts und der Patreizugehörigkeit jedem Minderbemittelten ihre Hilfe gewährt. Bedeutende soziale und wohlfahrtspflegerische Aufgaben hätten diese Stellen zu leisten, weil sie berufen seien, nicht nur im Einzelfalle zu helfen, sondern auch Aufklärung über Rechtsfragen zu geben und vor allem den Leuten darzulegen, daß der heutige Staat nicht so unsozial sei, wie man glaube, sondern auch manches tue, um den Mangel an Rechtssicherheitsgefühl zu beheben, unter dem weiteste Volksschichten litten. Diese Stellen ständen in unmittelbarer Beziehung zur Bevölkekerung, kennen deren Not aus eigener Anschauung und seien somit in außerordentlichem Maße berufen, für den Frieden unter der Bevölkerung zu wirken. Die Verhältnisse lägen oft so, daß man nicht gleich mit Unterstützungen von Seiten des Wohlfahrtsamtes eingreifen müsse. Es genüge in solchen Fällen, den Minderbemittelten äuf den Weg der Selbsthilfe zu verweisen; ihm hier zu helfen und den rechten Weg zu zeigen, sei ebenfalls Aufgabe von Rechtsauskunftsstellen, die somit zum politischen, sozialen und Rechtsfrieden erheblich beitragen können. Die Genieinden haben daher, so betonte der Referent, ein großes Interesse daran gehabt, in ihrer Verwaltung eine gutgeleitete Rechtsauskunftsstelle zu haben. Deren soziale Bedeutung sei viel größer, als man in vielen Stadt- und Landgemeindeverwaltungen anzunehmen geneigt se!. Leider gebe es überall nur verschwindend wenig Leute, die über Wesen, Zweck und Ziele der gemeinnützigen Rechtsauskunft unterrichtet seien. Die Gemeinden, nicht der Staat, denen die Organe dazu fehlen, seien berufen, die gemeinnützige Rechtsauskunft zu pflegen und zu fördern. Das wirke sich auch wirtschaftlich gut aus. denn eine richtig gut arbeitende 117

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