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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-12-01 · 6-7 (Dezember 1928) · page 18

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
6-7 (Dezember 1928)
Date
1928-12-01
Page
– (sequence 18)
Language
German
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SCHULPFLEGE UND BERUFSBERATUNG VON EDITH COHN, BERLIN Schulpflege und Berufsberatung sind Sonderzweige der Wohlfahrtspflege. Sie lassen sich weder restlos in die Familienpflege eingliedern, noch decken sich ihre Aufgaben mit denen einer der drei Gruppen: Wirtschaftsfürsorge, Jugendwohlfahrt, Gesundheitsfürsorge. Die Schulpflege wächst überall, da wo sie produktiv organisiert ist, über einen mechanischen Gesundheitsfürsorgedienst als Hilfskraft des Schularztes hinaus. Sie berücksichtigt die erzieherischen Aufgaben in engerem Kontakt mit der Lehrerschaft, als dies, von Einzelfällen abgesehen, der Familienfürsorge möglich ist. Ferner gibt ihr die Verbindung mit dem Elternhaus und den Wohlfahrtseinrichtungen einen Einblick in die wirtschaftlichen Gegebenheiten und die Familiensituation. Jedes Schulkind bedeutet ihr eine lebendige Einheit, zu deren Kraftentfaltung Schule, Haus und weitere Gemeinschaft beitragen sollen. Die Schulpflege leistet vermittelnde Arbeit. Die Berufsberatung (deren Inhalt und Organisation hier nur in ihrer Beziehung zur Schulpflege behandelt werden) enthält gleichfalls wirtschaftliche, pädagogische und hygienische Elemente. Bei aller Beachtung der Familiensituation und der volkswirtschaftlichen Momente will aber auch sie die G e s a m tpersönlichkeit des Jugendlichen selbst erfassen. Denn ihre Beratung soll ihm helfen, sich für einen Beruf, der seinen Entwicklungsmöglichkeiten entspricht, zu entscheiden, soweit diese Aufgabe in der bestehenden Gesellschaftsordnung subjektiv zu lösen ist. In der Förderung des Einzelnen innerhalb der Gemeinschaft begegnet sich also die Tätigkeit der Schulpflege mit der der Berufsberatung zum Zeitpunkt der Schulentlassung und Berufswahl des Jugendlichen. Bei solchen Ereignissen im Leben des Jugendlichen zeigt es sich, wie die Vorbereitung auf eine Lebensaufgabe erfolgt ist. Das sechsjährige Kind, das körperlich gepflegt wurde, und das im Umgang mit Menschen, möglichst mit Altersgenossen, seine seelischen und geistigen Kräfte üben konnte, wird sich beim Schuleintritt als schulfähig erweisen. Auch die Berufsfähigkeit bei der Schulentlassung ist eine Probe, ob die Maßnahmen von Haus und Schule zu einer gesunden Entwicklung des Jugendlichen geführt haben. Oft liegen die Schwierigkeiten, die sich beim Eintritt in das Berufsleben ergeben, schon lange zurück. Ihre Anfänge lassen sich oft bis in die frühe Kindheit verfolgen, in der, wie Alfred 114

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