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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-12-01 · 6-7 (Dezember 1928) · page 14

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
6-7 (Dezember 1928)
Date
1928-12-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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schenörtliche Organisation, wenn die technischen Einrichtungen eines Arbeitsamtes so schlecht sind, d«aß eine Spezialkraft, die von einem anderen Arbeitsamt angefordert wird und die auch vorhanden ist, erst nach gans umständlichem Suchen und Ausfragen der Arbeitslosen gefunden werden kann? Wenn nicht jeder Arbeitsvermittler das lebendige Bewußtsein hat, daß er seine Pflicht gröblich verletzt, wenn er ungeeignete Kräfte in den Nachbarbezirk abwimmelt und er nicht fühlt, wie unkollegial seine Handlungsweise ist, wenn er den Kollegen Arbeitsvermittler durch seine ungeeignete Ueberweisung in große Schwierigkeiten bringt, dann kann uns durch die beste Organisation nicht geholfen werden. Wenn nicht jeder Vorsitzende die wirtschaftliche und soziale Tragweite eines funktionierenden zwischenörtlichen Ausgleichs erkennt und er nicht dafür sorgt, daß die Vermittlungseinrichtungen technisch so auf der Höhe sind, daß sie den strengen Anforderungen der Wirtschaft gerecht werden, dann hilft uns keine Organisation. Die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für eine fruchtbare Arbeitsvermittlung sind baldmöglichst überall zu schaffen; die Vermittlungstechnik ist zu verfeinern. Die Arbeitsvermittler sind zu schulen und persönlich durch Arbeitsgemeinschaften einander so nahe zu bringen, daß die kollegiale Zusammenarbeit eine natürliche Folge des persönlichen Kontaktes ist. Der zwischenörtliche Ausgleich hängt vom Niveau der GesamtvermittlungseinricMungen und vom Niveau der Arbeitsvermittler ab. Beides aber ist eine Frage der Schulung. Die Reichsanstalt wird die Vorsitzenden dazu bringen müssen, daß sie den Arbeitsvermittlern die organisatorischen und personellen Voraussetzungen für ein fruchtbares Arbeiten schaffen. Es wäre ein Irrtum, zu glauben, daß dies heute schon geschieht. Nicht jedem Vorsitzenden ist es selbstverständlich, daß er der Arbeitsvermittlung die besten Räume des Amtes gibt und den Vermittlern die Bewegungsfreiheit und Selbständigkeit einräumt, die nun einmal für den Arbeitsvermittler notwendig ist. Diese Aufklärungsarbeit bei den Vorsitzenden ist die Voraussetzung dafür, daß die Schulung der Arbeitsvermittler gelingt. Denn was nützt den Vermittlern das beste Wissen, z. B. um die richtige Behandlungsmethode der Arbeitslosen, wenn die Behandlungsmethode des Vorsitzenden die Anwendung des Wissens unmöglich macht? In den vergangenen Kursen war es in allen Kursen der immerwiederkehrende Refrain: „Ja was nützt uns das Wissen, im Amt können wir es doch nicht anwenden." Das Funktionieren des zwischenörtlichen Ausgleichs ist eine Frage der Schulung, und zwar sowohl der Schulung durch Kurse als auch durch Arbeitsgemeinschaften. Das soll natürlich nicht heißen, daß man darauf verzichtet, den organisatorischen Rehmen für den zwischenörtlichen Ausgleich zu schaffen. Auch der ist notwendig, und zwar als Rahmen, aber auch nur als Rahmen. 110

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