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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-12-01 · 6-7 (Dezember 1928) · page 13

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
6-7 (Dezember 1928)
Date
1928-12-01
Page
– (sequence 13)
Language
German
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vielleicht den Siedlungsbezirk eines Werkes abgrenzen und dafür sorgen, daß alle Arbeitekräfte, die in diesem Siedlungsbezirk wohnen, aber zu einem andern Arbeitsamtsbezirk gehören, sich zwar bei ihrem zuständigen Arbeitsamt melden, aber nicht nur bei diesem Arbeitsamt registriert werden, sondern auch bei dem Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt, für den sie hauptsächlich in Frage kommen. Die statistische Zählung dürfte natürlich nur beim zuständigen Arbeitsamt erfolgen. Solch ein Doppelvormerkverfahren gibt es auch jetzt schon innerhalb mancher Arbeitsämter, wenn ein Arbeitsloser mehrere Berufe hat. Nur auf diese Weise hätte der Arbeitsvermittler, der für ein peripher gelegenes Werk Arbeitskräfte beschaffen muß, einen Gesamtüberblick über die vorhandenen Arbeitsuchenden. Er würde dann nicht dem Werk Arbeiter zuweisen, die vielleicht an der entgegengesetzten Peripherie des eigenen Bezirkes wohnen und stundenlange Wege zurücklegen müssen, während im Nachbarbezirk, eine kurze Strecke vom suchenden Betrieb entfernt, Arbeitslose wohnen. Dieser Zustand, der heute im Ruhrgebiet durchaus normal ist und dessen Unmöglichkeit man vielfach nicht einmal empfindet, kann m. E. nur durch den oben beschriebenen peripheren Massenausgleich erfolgen. Die Eigenart dieses peripheren Massenausgleichs besteht darin, daß nicht wie im Spitzenausgleich nur einzelne Arbeitskräfte, sondern die Gesamtzahl der Arbeitsuchenden aus dem Siedlungsbezirk dem Nachbaramt gemeldet werden. Wie weit man einzelne Kräfte von dieser Meldung ausnimmt, weil sie für eine Vermittlung in das Werk nicht in Frage kommen, ist eine Sonderfrage, die ich hier nur erwähnen will. Dieser periphere Massenausgleich hat natürlich von Arbeitsamt zu Arbeitsamt zu erfolgen und nicht erst durch eine Zentralstelle. Ebenso von Arbeitsamt zu Arbeitsamt müßte sich auch ein nachbarlicher Spitzenausgleich abwickeln, der darin besteht, daß sich benachbarte Arbeitsämter laufend über diejenigen Arbeitsuchenden und Stellen unterrichten, an denen sie interessiert sind. Um diesen Ausgleich wirksam herbeizuführen, müßte jeder Vermittler nicht nur über den Arbeitsmarkt seines eigenen Bezirkes, sondern auch über den Bezirk seiner Nachbarn unterrichtet sein. Die Berichterstattung wäre Sache einer Bezirkszentrale, während der Ausgleich selbst von Arbeitsamt zu Arbeitsamt erfolgen müßte. Diese beiden Formen des zwischenörtlichen Ausgleichs sind m. E. sehr wichtig, weil die Zahl der beteiligten Arbeiter außerordentlich groß ist. Diesen Formen des Ausgleichs müßte deshalb auch eine ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden, zumal für beide die organisatorischen Maßnahmen leicht getroffen werden können. Die Schwierigkeiten eines solchen Ausgleichs liegen überhaupt nicht in Fragen der Organisation, sondern in den beteiligten Personen. Was nützt die schönste Organisation des zwischenörtlichen Ausgleichs, wenn ein Arbeitsvermittler keine Gewähr dafür hat, daß ihm auf eine Anforderung hin nicht auch geeignete Arbeitskräfte überwiesen werden? Was nützt eine zwi- 109

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