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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-12-01 · 6-7 (Dezember 1928) · page 12

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
6-7 (Dezember 1928)
Date
1928-12-01
Page
– (sequence 12)
Language
German
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amt auch in die Zentralen der anderen Arbei(fcsamtebezirke dringt. Darum ist die Organisation des zwischenörtlichen Ausgleichs sö wichtig. 2. Wenn man nach Wegen sucht, auf denen der zwischenörtliche Ausgleich hergestellt werden soll, dann muß man sich zuvor darüber klar sein, welcher Art der Ausgleich sein soll. Zwischen dem Ausgleich, der notwendig ist, weil ein an der Peripherie eines Bezirkes gelegenes Werk ständig Arbeiter aus verschiedenen Arbeitsamtsbezirken einstellen muß und einem Ausgleich, der notwendig wird, weil einzelne qualifizierte Kräfte im Bezirk eines Arbeitsamtes keine Beschäftigung finden können, besteht ein wesentlicher Unterschied. Um den ersteren Ausgleich herzustellen, wird man ganz andere Wege beschreiten müssen als zur Herstellung des zweiten Ausgleichs. Nicht geringer ist der Unterschied, der zwischen dem Ausgleich in der Landwirtschaft und den verschiedensten Industrieberufen besteht. Die Wege, die ich einschlage, wenn ich städtische Arbeitslose in die Landwirtschaft bringen will, werden sich wesentlich von den Wegen unterscheiden, die zur Herbeiführung eines Ausgleichs im Gastwirtsgewerbe beschritten werden müssen. Man kann beim zwischenörtlichen Ausgleich zwei große Gesichtspunkte unterscheiden, territoriale und berufliche. Vom territorialen Gesichtspunkt aus betrachtet muß man wohl den allgemeinen Ausgleich unterscheiden, während die beruflichen Unterscheidungen so mannigfaltig sind wie die Berufe selbst. Ich möchte hier nur kurz den territorialen Ausgleich, und zwar den peripheren und den nachbarlichen behandeln, weil diese beiden Formen des Ausgleichs in der Vergangenheit nicht immer in ihrer Unterschiedlichkeit hervorgehoben worden sind. Was ich unter dem peripheren Ausgleich verstehe, geht schon aus dem vorerwähnten Beispiel des peripher gelegenen Werkes hervor. Im Ruhrgebiet liegen in zahlreichen Arbeitsamtsbezirken große Industriewerke so peripher, daß sie natürlich und notwendig ständig ohne Rücksicht auf die Arbeitsamtsbezirke Arbeitnehmer einstellen, von den Werken wird höchstens der Anmarschweg berücksichtigt. Die Werke bevorzugen solche Arbeitskräfte, die dem Betriebe nicht allzu fern wohnen. Dasselbe muß auch das Arbeitsamt tun. Nun liegen die Siedlungen, aus denen sich die Arbeitnehmer eines Werkes rekrutieren, häufig nicht in dem Arbeitsbezirk, in dem das Werk seinen Sitz hat. Das Werk mußte sich, um Arbeitskräfte durch die Arbeitsvermittlung zu bekommen, immer am mehrere Arbeitsämter wenden, woraus sich natürlich häufig Konflikte und Reibungen ergaben. Die künftige Arbeitsmarktorganisation muß die Frage der Arbeiterbeschaffung für peripher gelegene Betriebe besser regeln, als das in der Vergangenheit geschah. Das ist möglich. Man müßte 108

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