Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 6-7 (Dezember 1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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mit der Neuorganisierung des Arbeitsnachweisweseiis überhaupt. Er kann alö wichtiger Beiträg zur Diskussion unserer Fragen innerhalb unseres jüdischen Arheitsnachweiswe&ens angesehen werden. D. Red. 1. Einer der Hauptmängel, unter denen die Arbeitsvermittlung während der Herrschaft des «alten Gesetzes zu leiden hatte, war die lokale Gebundenheit der Vermittlungseinrichtung, deren Polgen darin bestanden, daß die Arbeitsnachweisleitung und damit auch natürlich das Personal der Arbeitsvermittlung teilweise nicht über die Grenzen des eigenen leider häufig allzu kleinen Bezirks hinaussah. Es fehlten die Kräfte, die den Angehörigen der örtlichen Aemter das Bewußtsein hätten beibringen können, daß sie Glieder eines großen Organismus sind, dessen Aufgaben eigentlich keine geographischen Grenzen kennen durften. Die Folge dieser örtlichen Gebundenheit war das Versagen des zwischenörtlichen Ausgleichs. Es hat große Gebietsteile Deutschlands gegeben, wo man, abgesehen von einzelnen Sozialberufen, überhaupt keinen zwischenörtlichen Ausgleich kannte. Ich denke z. B. an das Ruhrgebiet, wo Stadtbezirk an Stadtbezirk grenzt und wo doch von einem zwischenörtlichen Ausgleich kaum die Rede sein konnte, wenn man vom Bergbau und von der Gastwirtsvermittlung absieht. Die Lostrennung der Arbeitsämter von den Gemeinden und ihre Verselbständigung hat das größte Hindernis einer überörtlichen Zusammenarbeit beseitigt; die Zusammenlegung mehrerer politischer Bezirke zu einem Artoeitsamtsbezirk sowie die Zusammenfassung »aller Arbeitsämter zur Reichsanstalt hat auch bis in die entlegensten Gegenden das Bewußtsein geweckt, daß die Organisation des Arbeitsmarktes natumotwendig interlokal sein muß. Grenzen sind freilich bestehen geblieben. Aber diese Grenzen dürfen nur die Verwaltungen der einzelnen Bezirke voneinander trennen, für die Arbeitsvermittlung dürfen sie kein Hindernis sein. Die Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen, muß eine der vornehmsten Aufgaben der Arbeitsmarktorganisatioii sein. Diese Freizügigkeit darf erst dort ihre Schranken finden, wo sie mit den Grundsätzen der sozialen Vernunft und der sozialen Gerechtigkeit in Widerstreit tritt. Das Mittel, mit dem wir den Grenzen ihren trennenden Charakter nehmen, ist der zwischenörtliche Ausgleich. Vom Funktionieren des zwischenörtlichen Ausgleichs hängt es ab, ob der Arbeitsmarkt eines Arbeitsuchenden weit oder eng ist. Der Arbeitsmarkt eines Arbeitsuchenden 'bleibt eng, wenn seine Meldung beim Arbeitsamt nur den Arbeitsmarkt des eigenen Bezirks erreicht. Sein Arbeitsmarkt, d. h. die Aussicht, bald eine geeignete Stelle zu finden, wird groß, wenn die Meldung bei seinem Arbeits- 107