Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 6-7 (Dezember 1928)
- Date
- 1928-12-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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26 Wochen. Der .wandernde -Angestellte wandert im Durchschnitt länger tals der wandernde Arbeiter. Mehrmals am gleichen Ort sprachen nur ca. 8 Prozent vor. 99 Prozent aller Wanderer befanden sich auf Arbeitssuche (?). Die Jüngeren gaben als Wandererziel zumeist größere Städte und schönere Gegenden an, die älteren hingegen zumeist Industriebezirke. Der Fürsorgekostenaufwand pro Person betrug 1.76 Mk. Der Verfasser der Untersuchung kommt auf Grund dieser Feststellungen zu folgenden Ergebnissen: 1. Unter den von der Erhebung erfaßten Wanderern befand sich eine ganz erhebliche Anzahl von Wanderern, die in erster Linie arbeitsvermittlungsbedürftig wie auch arbeitsvermittlungsfähig waren und im Zeitpunkt der Abwanderung auch die Anwartschaftszeit erfüllt haben, die zum Bezug der Arbeitslosenunterstützung, zum mindesten der Kirisenunterstützuntg erforderlich ist 2. Die Gruppierung der Wanderer nach ihrem Alter ließ eine auff allend hohe Zahl von Wanderern bis zum 25. Lebensjahre erkennen. Es ist anzunehmen, daß sich auch unter diesen jungen im allgemeinen unverbrauchten Kiräften ein großer Prozentsatz wandernder Arbeitsloser befand. Die Größe der Gefahren des Wanderlebens, die gerade den jugendlichen Elementen nach den Erfahrungen der Praxis drohen, läßt das Problem der Fürsorge jugendlicher Wanderer als Sonderproblem erkennen. 3. Der hohe Prozentsatz der im heiratsfähigen Alter stehenden Wanderer, die unverheiratet, verwitwet oder geschieden waren, läßt die Vermutung zu, daß die Verbindung der Wanderer mit der Heimat vielfach sehr locker ist und dadurch ihre Weiterleitung an Orte mit günstiger Arbeitsmarktlage erleichtert wird. 1. Die ^ungelernten Arbeitskräfte unter den Wanderern wiesen eine ähnliche Prozentzahl wanderndem Arbeitsloser auf, die ihre Anwiartschaftszedt erfüllt hatten wie die gelernten. Die Abwanderung der gelernten und ungelernten Kräfte vollzieht sich allem Anschein nach in ähnlicher Weise. Die Annahme, daß die Abwanderung der ungelernten Kräfte hemmungslos erfolgt und die Gefahr der mißbräuchlichen Ausnutzung der Wandererfürsorge der Reichaanstalt bei ihnen größer ist als bei den wandernden Arbeitslosen, die eine Lehrzeit beendet haben, wird durch die Untersuchung nicht bestätigt. 5. Die im allgemeinen kurzen Wanderzeiten lassen darauf schließen, daß Arbeitswille und Arbeitsfähigkeit der Mehrzahl der Wanderer durch das Wanderleben kaum beeinträchtigt wird und die abgewanderten Arbeitslosen im wesentlichen nicht zu den halben Kräften oder Arbeitsscheuen gerechnet werden müssen. I). Eine Anzahl der wandernden Arbeitslosen scheint auch in Zeiten schwieriger Arbeitsmarktlage immer wieder, wenn auch nur vorübergehend, Arbeit zu finden. Aber gerade dem qualifizierten Arbeiter gelingt es schwer, wenn er einmal abgewandert ist, zu einer seinen Kräften und seiner Vorbildung entsprechenden Beschäftigung zu kommen. Für ihn genügt nicht die in § 169 AVAVG. vorgesehene Zeitspanne von zehn Wochen, während welcher die Wandererfürsorge der Reichsanstalt gewährt werden kann. 7. Die ganze Planlosigkeit der Wanderbewegung und die ungünstige Lage der Wanderer trat bei der Untersuchung zutage. Sie ließ den Mangel einer straffen Organisation des Wandererwesens, vor allem aber das Fehlen einer genügenden Anzahl von Einrichtungen mit Arbeitsgelegenheit deutlich erkennen. Die statistischen Ergebnisse dieser vorzüglichen und gewissenhaften Untersuchung, die im einzelnen durchaus (Jas Unzuläßliche jeder statistischen Erfassung in Betracht zieht, sowie die 99