Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 5 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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bearbeitet wurde, zum größten Teil an sich gezogen und achtunggebietende Erfolge erzielt. Hier muß weiter gebaut werden. Im Interesse der wirtschaftlich Schwächeren wird auch derjenige, dem ein Zwang auf wirtschaftlichem Gebiete nicht opportun erscheint, anerkennen müssen, daß die zwangsweise Einreihung der öffentlichen Arbeitsvermittlung in den wirtschaftlichen Organismus nicht zu umgehen ist. Unsere sozialen Einrichtungen kosten Geld. Die Mittel müssen aus der Wirtschaft kommen. Die Wirtschaft hat ein Interesse daran, aus den aufgebrachten Mitteln zu profitieren. Das kann sie, wenn die sozialen Einrichtungen auch von ihr richtig benutzt werden. Der Zwang braucht sich nicht zum Diktat auszuwirken; er wird es auch nicht, wenn man sich gegenseitig Verständnis entgegenbringt. Durch den Zwang zur Benutzung der Arbeitsvermittlung kann aber in weit größerem Maße, als das sonst der Fall ist, das soziale Gewissen aller Kreise gestärkt werden. Das ist kein Nachteil, sondern ein Vorteil, insbesondere für unsere Wirtschaft, der niemandem schaden, aber allen nützen kann. RUNDSCHAU Uebeitxeibungen der Sozialpolitik oder Uebeitieibungen dei Polemik? Eine Erwiderung. Der in der N>r. 4 dieser Zeitschrift veröffentlichte Aufsatz über „Das Freizeitproblem der jüdischen erwerbstätigen Jugend" hat in Nr. 42 des „Israelit" vom 18. Oktober 1928 eine überaus schaffe Kritik erfahren. Um diese Kritik wirksamer zu gestalten, war zunächst eine Vergröberung und Uebertreibung der hier vorgetragenen Anschauungen erforderlich, damit dann gegen die so umgewandelten Meinungen ein desto wirksamerer Kampf eröffnet werden könnte. Das sei, bevor wir in die sachliche Auseinandersetzung eintreten, an Hand einiger Stellen kurz dargetan. Es ist in meinem Aufsatz gefordert worden, daß die Sonntagsarbeit von Jugendlichen im Interesse der Freizeit aufhöre. Dabei ist vorausgesetzt worden, „daß schon durch die gesetzlichen Vorschriften über Sonntagsarbeit die Zahl der Jugendlichen, die unter die soeben behandelte Kategorie fällt (nämlich die zur Sonntagsarbeit verpflichtet ist), nicht sehr groß ist." Dieser Tatbestand wird in der Kritik des „Israelit" so dargestellt: „.....Also trotz 25 Stunden Sabbath oder mehrmals 72stündiger Sabbath- FeiertagSiruhe muß daher, so doziert dieser jüdische Sozialpolitiker, der orthodoxen Jugend, ob sie will oder nicht, zwangsweise ein völlig freier Sonntag oktroyiert oder erhalten werden, und wenn irgendwo einmal ein um seine wirtschaftliche Existenz ringender religiöser jüdischer Kaufmann am Sonntag contra legem seine liegengebliebene Korrespondenz erledigen läßt, so ist das in den Augen des Herrn Lubinski ein Kapitalverbrechen an der Gesundheit der jüdischen Jugend und ihrer körperlichen Entwicklung." „Besitzt Herr Lubinski so wenig Verantwortungsgefühl, daß er sich die Konsequenzen dieser geradezu denunziatorisch wirkenden Ausführungen nicht klar zu machen vermag?" Der Verfasser des Aufsatzes im „Israelit" muß gefragt werden, an welcher Stelle meiner Darlegungen von ungesetzlicher Sonntagsarbeit gesprochen ist. Wir fragen ihn weiter, mit welchem Recht er von denunziatorisch wirkenden Ausführungen sprechen kann. Wir fragen endlich, wo gesagt worden ist, daß der gegenwärtige Zustand ein Kapitalverbrechen an der Gesundheit der jüdischen Jugend darstelle. Es kommt hier nicht gerade auf diesen einen Aus- 93