Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 5 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Umsatz nach Möglichkeit zu vergrößern. Hier setzt der Anfang seiner Sorgen ein... In der Folgezeit seiner Tätigkeit spannt er seine Kräfte mehr und mehr an, und doch will es ihm nicht gelingen, das von seinem Hause schon mit mehr Nachdruck Geforderte zu erreichen... Sein Debet steigt dauernd, ohne daß er in der Lage ist, trotz Ueberspannung aller seiner Kräfte, dies zu ändern: Hier an der Grenze der Schaffensmöglichkeit sollte doch nun endlich der Arbeitgeber zu der Einsicht gelangen, daß nicht der Vertreter,... sondern die immer weiter zurückgehenden wirtschaftlichen Verhältnisse die alleinige Ursache des nicht ausreichenden Erfolges sind, und daß es nun seine Pflicht ist, in richtiger Erkenntnis dieser Sachlage die vorhin angedeutete neue Basis zu schaffen, auf der sein getreuer Mitarbeiter seine Existenz findet und ihm dadurch für weitere zielbewußte Arbeit erhalten bleibt. Aber weit gefehlt. Mit Ausnahme einiger weniger einsichtsvoller und rechtlich denkender Arbeitgeber erscheint den meisten ein solcher Gesichtskreis zu weit. Wie vollzieht sich aber nun die Auflösung? Durch stetige Verkürzung der Reisevorschüsse wird die geschäftliche Bewegungsfreiheit des Handelsvertreters unterbunden. Schließlich hört jede systematische Arbeit überhaupt auf, es erfolgt die Kündigung. Das Ende ist da. Der Reisevertreter hat für sein Haus gearbeitet, er selbst hat auf der Reise, seine Familie zu Hause gehungert, er hat die Geschäftsverbindungen aufrechterhalten oder wiederhergestellt, neue Kunden hinzugeworben, jetzt ist er nicht allein mit seiner Familie brotlos, nein, er soll nach der Ansicht seines bisherigen Arbeitgebers noch gehalten sein, das Joch seines unschuldigerweise entstandenen Debets zu tragen!4' Auch bei der Beschäftigung von Reisenden und Vertretern tut eine Rationalisierung not, die durchzuführen ist, wenn man sich zurückfindet zu den früheren wirtschaftlich vernünftigen Grundsätzen. Wenn man da, wo man heute zehn Reisende auf die Kundschaft losläßt, sich mit einem begnügt, dann werden sich Mitarbeiter finden, die für das Geschäft wertvoll sind, dann werden auch der alte Reisevertreter, der Handelsreisende und geeignete andere Handlungsgehilfen sich wieder zur Geltung bringen können; sie werden ihre Kunschaft und sonstige wertvolle Erfahrungen mitbringen und die aufgewendeten Mittel hundertfältig bezahlt machen. Treue und Glauben werden wieder einziehen und gesunde kaufmännische Gepflogenheiten wieder im Interesse des gesamten Berufstandes in den Vordergrund treten. Soll aber der heilende Prozeß durchgeführt werden, dann wird man m. E. ohne gesetzlichen Zwang nicht auskommen können. Man wird in erster Linie das Chiffre-Inserat beseitigen müssen und den Arbeitsämtern mehr als bisher Einfluß auf den Arbeitsmarkt einzuräumen haben. Die öffentlichen Arbeitsnachweise haben sich auch auf dem Gebiet der Angestelltenvermittlung ihren Platz erobert, sie haben dieses Arbeitsgebiet, das früher lediglich von den kaufmännischen Angestelltenverbänden 92