Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 5 (November 1928)
- Date
- 1928-11-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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Zahlen angenommen werden könnte. Sehr geändert hat sich der Charakter des jüdischen Handels. Es sind fast alle Groß- und mittleren Kaufleute verschwunden. Die absolute Zahl der Juden aber, die im Handel beschäftigt sind, ist nicht viel geringer als im Jahre 1897. Stark gestiegen ist natürlich die Gruppe der Angestellten. Obwohl wir aus den oben angegebenen Gründen nicht in der Lage sind, den wirklichen Umfang zu ermitteln, bilden zweifellos die Angestellten jetzt einen viel größeren Teil der ökonomisch-aktiven Bevölkerung als 1897, wie ja überhaupt die Lohnarbeit unter den Juden sehr gesteigert wurde. Diese Steigerung erfolgte aber auf Kosten der Angestellten. Der Prozentsatz der körperlich Arbeitenden hingegen ist etwas kleiner geworden. Literatur: Volkstum und «Sprache der Bevölkerung in der Sowjet-Union. Moskau 1928. M. Chodos, Die soziale Gliederung der Bevölkerung in der Sowjet-Union. Statistische Uebersicht Nr. 5, Moskau 1928. L. Minz, Die Arbeitslosigkeit in der jüdischen Bevölkerung. Statistische Uebersicht Nr. 7, Moskau 1928. Bulletin des Russischen „Ort". Nr. 1—2, Moskau 1928. B. Brutzkus, Die berufliche Gliederung der jüdischen Bevölkerung, Petersburg 1908. Material über die ökonomische Lage der jüdischen Bevölkerung, Ausgabe der Ica, Petersburg 1904. HANDELSVERTRETER, HANDELSREISENDE UND DIE HEUTIGE WIRTSCHAFTSLAGE*) VON RUDOuF HUPPELSBERG, STADTVERORDNETEM, BRESLAU Die wirtschaftliche Lage der Handelsvertreter und Handelsreisenden gehört zum Problem des alten Angestellten. Von jeher war der Stand der Handelsvertreter ein wichtiges, im Wirtschaftsleben angesehenes Glied im Verkehr zwischen Produzenten und Konsumenten. Seine Reihen füllten sich aus den tüchtigsten und selbstbewußtesten Kreisen der kaufmännischen und technischen Angestellten. Mit der Sorgfalt des ordentlichen Kaufmanns, so schreibt das Handelsgesetzbuch vor, hat er die Vertretung seiner Firmen auszuüben; die gleiche Sorgfalt konnte er von seinem Hause verlangen, und er besaß sie auch in den meisten Fällen. Der Verdienst war ausreichend und das Tätigkeitsgebiet, das ihm von seiner Firma zur alleinigen Bearbeitung zur Verfügung stand, war groß genug, um ausreichende Umsätze zu gewährleisten. Es kam hinzu, daß zwischen dem Vertreter und seinem Kundenkreis ein Vertrauensverhältnis bestand; er kannte den Bedarf seiner *) Erstdruck in „Soziale Praxis", Jahrg. 37, Nr. 40. 88