Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
- Belongs to
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RUNDSCHAU Das Bin- und Auswanderungsproblem auf der Interparlamentarischen Konferenz Daß das Ein- und Auswanderungsproblem einer internationalen Regelung bedarf, wird immer mehr anerkannt. Nachdem im Jahre 1926 die Arbeiterinternationale und der Internationale Gewerkschaftsbund gemeinsam die Weltwanderungskonferenz der Arbeiterorganisationen nach London einberufen hatten, beschäftigte sich auch die Weltwirtschaftskonferenz des Völkerbundes, die im Jahre 1927 in Genf stattgefunden hat, mit diesem Problem. Vor wenigen Monaten tagte in Havanna die Internationale Konferenz der privaten Vereinigungen zum Schutze der Auswanderer. Nunmehr hat auch die Interparlamentarische Union auf ihrem 25. Kongreß, der im August in Berlin stattfand, sich mit dem internationalen Ein- und Auswanderungsproblem beschäftigt. Nach einem Bericht, den der südslawische Abgeordnete Dr. Slavco Secerow erstattet hat, ist bei Stimmenthaltung der Vereinigten Staaten folgende Entschließung angenommen worden: „In Anbetracht der großen Bedeutung der Wanderungsfrage als Weltproblem; in der Erwägung, daß jedem Staat kraft seiner Souveränität das Recht zusteht, die Einwanderung für sein Gebiet zu regeln; in der Erwägung, daß die in Ausübung dieses Rechts getroffenen Maßnahmen durch ihre Rüchwirkungen auf die allgemeinen Lebensbedingungen und den Wohlstand anderer Staaten die guten Beziehungen zwischen Nationen und deshalb den Völkerfrieden stören können, spricht die 25. Interparlamentarische Konferenz den Wunsch aus, daß die Staaten zweiseitige Verträge abschließen, die geeignet sind, entgegengesetzte Ansichten zu versöhnen und die wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse des Auswanderers sicherzustellen. Diese Verträge sollen besonders folgende Fragen regeln: 1. Einrichtung von nationalen und internationalen Auskunftsstellen. 2. Zulassung der Auswanderer. 3. Schutz der Auswanderer, insbesondere Vereinfachung des Paßwesens und Schutzbestimmungen auf sanitärem und sittlichen Gebiet mit besonderer Berücksichtigung des Frauen-, Kinder- und Jugendschutzes; Kampf gegen Mädchenhandel und Prostitution. 4. Regelung des Gesundheitspolizeiwesens; Wohnungsverhältnisse; Kampf gegen die Einführung anstekkender Krankheiten und gegen den Mißbrauch schädlicher Rauschgifte UBW. 5. Anwendung der Sozialgesetzgebung des Einwanderungslandes auf den Eingewanderten, insbesondere auf dem Gebiete der Sozialversicherung. 6. Naturalisation. 7. Militärische Dienstleistung. Die 25. Konferenz lädt ferner die Landesgruppen ein, ihren Parlamenten alle Maßnahmen vorzuschlagen, welche geeignet sind, die in obiger Resolution aufgezählten Wünsche der Verwirklichung näherzubringen." Obwohl die Beschlüsse der Interparlamentarischen Union zunächst keine praktische Wirkung haben, so sind sie doch ein Beweis mehr dafür, daß die internationale Bedeutung des Auswanderungsprobfems gewürdigt wird, was schließlich auch früher oder später zu einer internationalen Regelung führen muß. Die Praxis des niederschlesischen Arbeitsamtes gegenüber jüdischen Arbeitern Die „Jüdische Zeitung für Ostdeutschland" veröffentlicht im Hinblick auf den in Heft 3 dieser Zeitschrift erschienenen Artikel von S. Adler-Rudel „Das Arbeitsrecht des Ausländers" folgende Zuschrift: „Es ist auf die Dauer unmöglich, die Beschäftigung ausländischer Arbeiter noch heute auf Grund der Verordnung vom Januar 1923 zu regeln, nachdem die fortschreitende Gesundung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Deutschland auch der Legende von der Überflutung des Reiches mit Ausländern 64