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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-10-01 · 4 (Oktober 1928) · page 14

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
4 (Oktober 1928)
Date
1928-10-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Das diesjährige Experiment hat uns auch in Bezug auf die Art der Wirtschaften, in denen wir unsere Arbeiter unterbringen, wertvolle Erfahrungen gebracht. Und zwar haben sich die kleinen bäuerlichen Anwesen am geeignetsten erwiesen, da die Arbeiter hier die Möglichkeit haben, sämtliche Arbeiten zu verrichten, die der Landwirt während eines ganzen Jahres zu leisten hat. Das kleine bäuerliche Anwesen hat auch den Vorzug, daß die Arbeiter dort eher die Verhältnisse und die notwendigen Handelsverbindungen kennen lernen, um landwirtschaftliche Produkte auf den Markt bringen zu können. Diese Kenntnisse sind für uns besonders wichtig, da sie den späteren Uebergang zur selbständigen Pacht oder zum Erwerb eigener Anwesen wesentlich erleichtern. Darüber hinaus sind die kleineren Bauerngehöfte dem jüdischen Arbeiter auch persönlich viel angenehmer als die großen und bereits industrialisierten Güter, in denen die Arbeit zwar leichter und von kürzerer Dauer ist; in der ständigen Verbindung aber mit dem Landwirt während der Arbeit und der Freizeit nimmt der Arbeiter teil am Familienleben, er akklimatisiert sich leichter an seine neue LTmgebung, lernt die Sprache schneller und findte sich viel besser in das Leben des Dorfes hinein. Noch deutlicher als im vorigen Jahre zeigte sich, daß der Prozeß der landwirtschaftlichen Ansiedlung ein langwieriger ist, und daß wir, wenn wir nicht den Erfolg der ganzen Aktion gefährden wollen, nur sehr langsam fortschreiten dürfen. Es wäre der größte Fehler, wenn wir nur die Aufnahmefähigkeit der französischen Landwirtschaft in Erwägung ziehen und uns jetzt die Aufgabe stellen würden, in nächster Zeit tausende jüdische Arbeiter nach Frankreich zu bringen. Die französische Landwirtschaft beschäftigt heute' zwar eine Million ausländischer Arbeiter und ist noch für lange Zeit hinaus für ausländische Arbeiter aufnahmefähig, es ist aber irrig zu glauben, daß jüdische Landarbeiter nach Frankreich in derselben Weise gebracht werden können wie polnische oder russische. Mehr als bei jedem anderen sozialökonomischen Gebiet muß man in der Landwirtschaft mit subjektiv-psychologischen und kulturellen Momenten, mit der Eignungsfähigkeit des Arbeiters, sich in der neuen Umgebung einzuleben, rechnen. Wenn wir daher nur eine möglichst große Zahl von Arbeitsstellen besetzen wollten, ohne auf die Qualität dieser Stellen zu achten und ohne festzustellen, wie weit sie den speziellen Bedürfnissen der jüdischen Arbeiter entgegenkommen, könnten wir auf diese Weise zwar eine weit größere Zahl unterbringen, aber diese Arbeiter würden sehr bald ihre Arbeitsstellen verlassen und damit auch gezwungen sein, aus Frankreich wieder auszureisen, wodurch selbstverständlich unsere ganze Aktion kompromittiert würde.*) Die jüdische landwirtschaftliche Einwanderung muß *) Auf Grund des Gesetzes vom 11. August 1926 dürfen ausländische Arbeiter nur in jenen Berufen beschäftigt werden, für die sie bei ihrer Einreise nach Frankreich einen Arbeitskontrakt besassen. Insbesondere ist der Uebergang landwirtschaftlicher Arbeiter zur Industriearbeit verboten. Verstöße gegen diese Bestimmung werden mit Ausweisung geahndet. 62

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