Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
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Fällen abgelehnt, weil die österreichischen Gerichte grundsätzlich den deutschen Scheidungsurteilen die Anerkennung versagten. Dieser Grund ist, soweit es sich bei den Parteien um polnische Staatsbürger handelt, durch die polnische Gesetzesänderung weggefallen. Die deutschen Gerichte können daher aus diesem Grunde nicht mehr abweisen. Bei russischem Recht ist der Scheidebrief vorzulegen, den das Gericht zu berücksichtigen und zu prüfen hat. Liegt diese Voraussetzung vor, so ist das Scheidungsurteil zu fällen. Grundsätzlich ist also in diesem Falle nur die Scheidung bei gegenseitigem Einverständnis zulässig, während nach österreichischem Recht auch Scheidung gegen den Willen der Frau bei Ehebruch auf ihrer Seite möglich ist. Jedenfalls empfiehlt es sich, in der nächsten Zeit solche Scheidungsprozesse bei deutschen Gerichten anhängig zu machen, damit möglichst bald die Gerichte Gelegenheit zur Stellungnahme haben und eine Klärung der Rechtslage erfolgt. JÜDISCHE LANDWIRTSCHAFTLICHE ARBEIT IN FRANKREICH*) VON DR. R. GRÜNBERG, PARIS Auch in der zweiten Periode der jüdischen landwirtschaftlichen Arbeit in Frankreich ist zahlenmäßig kein nennenswerter Erfolg zu verzeichnen. Im Verlauf des letzten Jahres hat das „Zentralkomitee für Emigrantenschutz" (Zweigstelle der Hias-Ica- Emigdirekt) 100 Personen als landwirtschaftliche Arbeiter untergebracht, demnach ungefähr ebensoviel wie im vorigen Jahr. Der Quantität nach wäre es also auch jetzt noch verfrüht, irgendwelche Schlüsse zu ziehen oder das bisher Erreichte als Grundlage einer weiteren erfolgreichen Tätigkeit anzusehen. Wenn man hingegen die jetzt abgeschlossene zweite Phase qualitativ wertet, so zeigt sie verschiedene Momente, die die geleistete Arbeit in günstigerem Lichte und als lehrreiches Experiment auf dem Wege der jüdisch-landwirtschaftlichen Arbeit in Frankreich erscheinen lassen. Schon in Bezug auf das Menschenmaterial unterscheidet sich die diesjährige Arbeit wesentlich von der des vergangenen Jahres. Im vorigen Jahre erfolgte die Anwerbung der Arbeiter hauptsächlich in Paris, wo die Arbeitslosigkeit infolge der Wirtschaftskrise für die jüdischen Arbeiter besonders drückend war. Es war uns klar, daß diese Arbeiter die Landwirtschaft als vorübergehende Beschäftigung ansahen, und daß sie, was später auch der Fall war, bei Wiederbeginn einer besseren Konjunktur in der Industrie, ihre landwirtschaftlichen Arbeitsstellen verlassen würden. Hingegen sind die Arbeiter in diesem Jahr nicht in Paris, sondern *) S. auch 1. Jahrgang, Heft $ 4* Ztschr, 60