Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Der Zugang zu dem Kulturgut der Menschheit, zu der Wertwelt des „Gebildeten14 wird aber zeitlich erst möglich in dem Augenblick, in dem die Gesellschaft durch die Beendigung der Schulzeit den Jugendlichen als „ausgebildet erklärt. Der Beruf gibt in den allerseltensten Fällen die Möglichkeit, Eingang in jene Welt zu finden. Die Freizeit bietet die Chance, mehr nicht als die Chance, den berufstätigen Jugendlichen zum Teilhaber an der gesellschaftlichen Kultur zu machen. Daß diese Teilhaberschaft nicht in meßbarem Wissen sich erschöpft, sondern eine den ganzen Menschen betreffende Haltung ist, bedarf keiner Hervorhebung. An dieser Stelle sei wieder die Aufzeigung der besonderen jüdischen Nüance gestattet. Der Zusammenhang und der Fortbestand der jüdischen Gesellschaft hängt wesentlich davon ab, daß alle Glieder dieser Gesellschaft mindestens zur kulturellen Teilhaberschaft fähig sind. Die Bindungen, die den Einzelnen an die jüdische Gesellschaft fesseln, sind besonders in der erwerbstätigen jüdischen Jugend durchaus schwach und gebrechlich. Die Freizeit gibt die Möglichkeit, neben vielem anderen auch diese Zusammenhänge haltbar zu machen. Wie das im einzelnen durch Jugendheime, Jugendbewegung, vielleicht sogar Schulen geschehen könnte, das zu zeigen, ist Aufgabe einer Kulturpolitik, für deren Durchsetzung die hier in Rede stehende Sozialpolitik nur die Voraussetzung schaffen kann. Zum Schluß aber die allerwichtigste Frage: Wie schaffen wir unserer Jugend die Freizeit, die sie noch nicht hat und die für sie und für unsere Gesellschaft so wichtig ist? Die Antwort muß notwendig unbefriedigend sein im Verhältnis zu der gezeigten Not: Wir müssen alle allgemeinen Freizeitbestrebungen zugunsten der Jugend mit aller Energie unterstützen, und müssen, soweit Ueberredung und Appell an das Gesamtinteresse wirksam sind, darauf dringen, daß insbesondere der jüdische Arbeitgeber der Freizeitforderung für seine jugendlichen Angestellten genügt! WICHTIGE NEUREGELUNG DER EHESCHEIDUNG POLNISCHER STAATSANGEHÖRIGER IN DEUTSCHLAND VON GERICHTSREFERENDAR MAX TCHORNICKI, MAINZ Bisher stieß die Ehescheidung polnischer Juden, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, in der Regel auf unüberwindliche Schwierigkeiten. Es kamen nämlich hierfür als maßgebende Vorschriften die Artikel 17/1 und 22 des Einführungsgesetzes zum Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch in Frage, wonach für die Scheidung der Ehe die Gesetze des Staates maßgebend sind, welchem der Ehemann zur Zeit der Klageerhebung angehörte, also im vorliegenden Falle des polnischen Staates. 55