Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 4 (Oktober 1928)
- Date
- 1928-10-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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gesellschaftliche Bedeutung zu, insofern die systematisch ausgenutzte Freizeit die Gleichaltrigen zusammenführt und sie zu gemeinsamen Zwecken, eben der körperlichen oder geistigen Betätigung zu einem Ganzen zusammenfaßt. Die unmittelbare gesundheitliche Bedeutung systematischer körperlicher Ertüchtigung gerade für die jüdische Jugend, soweit sie nicht in handwerklichen Berufen tätig ist, ist — besonders heute — einleuchtend und bedarf keiner näheren Darstellung. Es scheint sogar, daß schon jetzt innerhalb der berufstätigen jüdischen Jugend eine überwiegende Tendenz besteht, die Freizeit vor allem körperlich zu nutzen. Dies ergibt sich unter anderem auch aus dem Vergleich der Zahl der in der Turn- und Sportbewegung Organisierten mit den sonst in der Jugendbewegung Organisierten. Gerade unter den Berufstätigen ist die Zahl der sportlich Organisierten größer als die Zahl der „jugendbeweglerisch" Erfaßten. *1 r j *: Weniger klar und übersichtlich ist die Bedeutung der geistig genutzten Freizeit, wobei wir schon jetzt anmerken wollen, daß es unseres Erachtens auf die Dauer verhängnisvoll wirken müßte, wenn die hier vorgenommene Unterscheidung zwischen „körperlich" und „geistig" genutzter Freizeit gleichzeitig eine Scheidung der jüdischen Jugend in einen solchen Teil, der seine Freizeit ausschließlich körperlich, und in einen zweiten Teil bedeutet, der seine Freizeit ausschließlich geistig nutzt. Ansätze <zu einer solchen Entwicklung, besonders im ersteren Sinne, sind durchaus sichtbar. Die geistig genutzte Freizeit steht gewöhnlich im Zeichen der Bildungsarbeit, und zwar der Fortbildung auf dem beschränkten Berufsgebiet oder der allgemeinen Weiterbildung. Auf der Ausstellung „Das junge Deutschland" wurde die Freizeitforderung unter anderem auch dadurch eindrucksvoll gemacht, daß gezeigt wurde, daß die heutige Lehrlingsausbildung — und gerade im kaufmännischen Beruf — den Lehrling durchaus nicht mehr mit allen, in seinem Berufe vorkommenden Arbeiten bekannt macht, und daß daher noch außer der Fortbildungs- oder Fachschule eine Berufsschulung erforderlich ist. Auf vielen Gebieten erhält der Lehrling im Betrieb keine Gelegenheit zur selbständigen Betätigung, auch diese Gelegenheit muß ihm durch entsprechende Einrichtungen in „Schein"büros, überhaupt im „Schein"betriebe während der Freizeit gegeben werden. Wichtiger aber noch als die Berufserziehung in der Freizeit erscheint uns die allgemeine kulturelle und gesellschaftliche Erziehung, die, wenn überhaupt, systematisch nur noch in der Freizeit erfolgen kann. Wir müssen uns immer vor Augen halten, daß die Vierzehnjährigen, die in den Beruf gehen, in einem Augenblick von der Gesellschaft als erwachsen und fertig erzogen bezeichnet werden, in dem sie in Wirklichkeit gerade am Anfang der für den Menschen wichtigsten Bildungsperiode, der Pubertät, stehen. Später greift als einzige erziehende Macht nur „das Leben" ein, wie man diesen Erzieher etwas allgemein zu bezeichnen pflegt. 54