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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-09-01 · 3 (September 1928) · page 19

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
3 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
– (sequence 19)
Language
German
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zum Stellenantritt in diesem Staat einzuholen. Art. V. Das gegenwärtige Abkommen tritt am 1. 7. 1928 ohne weitere Formalitäten in Kraft. Es kann zu Beginn eines jeden Quartals mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Beschäftigung von Ausländern in der Tschechoslowakei Das im März d. J. in Kraft getretene Gesetz zum Schutz des heimischen Arbeitsmarktes unterwirft für die Dauer der ungünstigen Lage des tschechoslowakischen Arbeitsmarktes die Beschäftigung von Ausländern besonderen Vorschriften. Nach den inzwischen gleichfalls bekanntgegebenen Richtlinien zu diesem Gesetz werden zwei Gruppen von Ausländern unterschieden, nämlich solche, die vor dem 1. Mai 1923 nach der Tschechoslowakei kamen und sich seitdem ununterbrochen dortselbst aufhalten, und solche, die zu einem späteren Zeitpunkt einreisten oder aber ihren Aufenthalt vor dem 30. April 1923 unterbrachen. Ausländer der ersterwähnten Gruppe können ohne weiteres beschäftigt bzw. eingestellt werden, sie müssen nur eine behördliche Bescheinigung über ihren ununterbrochenen Aufenthalt einfordern. Alle anderen Ausländer können als Arbeiter bzw. Angestellte, auch als Lehrlinge oder Volontäre nur mit besonderer Genehmigung beschäftigt werden. Von dieser Vorschrift werden Monteure nicht betroffen, die von ausländischen Firmen zeitweilig in die Tschechoslowakei entsandt werden, sofern sie während dieser Zeit im Dienste ihrer alten Firmen verbleiben. Kreditkassa für Kleingewerbe und Kleinhandel in Wien Vor kurzem fand die fünfte ordentliche Generalversammlung der Kreditkassa für Kleingewerbe und Kleinhandel in Wien, reg. G. m. b. H., statt, die auf Initiative des Herrn Oberrabbiners Dr. Chajes und dank der materiellen Förderung seitens des American Joint Distribution Committees vor genau fünf Jahren ins Leben gerufen wurde. Aus dem zur Verlesung gelangten behördlichen Revisionsbericht für die vorletzten zwei Geschäftsjahre konnte die Generalversammlung zu ihrer Genugtuung erfahren, daß die Gebarung der Genossenschaft „sowohl vorsichtig als auch umsichtig ist", und daß das Ergebnis der im Auftrage des Handelsgerichtes Wien durchgeführten Revision als „ein günstiges und vollkommen befriedigendes" bezeichnet wird. Der durch Herrn Direktor M. Henisch erstattete Tätigkeitsbericht gab ein anschauliches Bild der segensreichen Wirksamkeit dieser Genossenschaft im Interesse des jüdischen Kleinhandels- und Kleingewerbestandes. Um nur die wichtigsten Punkte dieses Berichtes hervorzuheben, sei zunächst erwähnt, daß trotz der besonderen Vorsicht, zu der die andauernde wirtschaftliche Krisis mahnte, die Tätigkeit der Genossenschaft im abgelaufenen Jahre eine Erweiterung erfahren hat. So wurden in der Berichtsperiode 927 Darlehen bewilligt, von denen 793 zur Auszahlung gelangten, mit einer Gesamtsumme von S 393 340.—, gegenüber 752 Darlehen mit S 362 000— im Jahre 1926. Der Monatsdurchschnitt von 66 Darlehen mit zirka S 33 000.— ist kein unbedeutender, wenn man die wirtschaftlich schwachen Kreise, aus denen sich die Kreditnehmer rekrutieren, in Betracht zieht und dabei auch berücksichtigt, daß die Darlehen durchwegs kleine waren. In 82 Prozent der Fälle nämlich betrug die Höhe des Einzeldarlehens S 500.--; es wurden aber auch kleinere Darlehen beansprucht und bewilligt. Nach Berufskategorien der Darlehensnehmer geordnet, entfallen auf Kleinhändler 551 Darlehen (zirka 70 Prozent), auf Handwerker 163 (über 20 Prozent), auf Kleinindustrie 61 (zirka 8 Prozent) und auf Angehörige freier Berufe 18 Darlehen (über 2 Prozent). Die Gesamtsumme der Rückzahlungen im Jahre 1927 beträgt S 378 588.41. Der Darlehensstand mit Jahresende beziffert sich auf zirka S 200 000.—. Die Darlehensfristen und Rückzahlungsmodalitäten blieben im Berichtsjahre im allgemeinen die gleichen wie früher. Dagegen wurde der Zinssatz zu Beginn des Berichtsjahres um 3 Prozent herabgesetzt, während von der Verzinsung der Geschäftsanteile abgesehen werden mußte. Als erfreulicher Umstand erscheint es auch, daß die Klagefälle im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahre abgenommen haben, und daß die Rückzahlungen der Darlehen auch in diesem Jahre im allgemeinen pünktlich, wenn auch in kleineren Raten, erfolgten. 43

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