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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-09-01 · 3 (September 1928) · page 14

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
3 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
– (sequence 14)
Language
German
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Behörden erst 1924 erledigt, da 1923 die Höchstzahl der bewilligten Gesuche überschritten worden war. Die laufende Nummer ihres Passes war Nr. 23 000, während die tschechische Einwandererquote sich nur auf einige Tausend beläuft. Von Zeit zu Zeit erkundigte sie sich schriftlich oder mündlich beim tschechischen Roten Kreuz, wann sie an die Reihe kommen wird. In der Zwischenzeit, nachdem ihr Mann ihr die Schiffskarte und alle erforderlichen Papiere geschickt hatte, verlor er den Mut und weigerte sich, ihr noch weiter Geld für ihren Unterhalt zu schicken." (Aus „The Interpreter", November 1926, Veröffentlichung des fremdsprachlichen Informationsdienstes [„Foreign Language Information Service"] New York.) „Ein Oesterreicher kam 1922 nach den Vereinigten Staaten und ließ seine Frau und drei Kinder in Wien zurück. Eine Zeitlang wurde der Briefwechsel aufrecht erhalten, und der Mann schickte etwas Geld für die in Europa zurückgebliebene Familie. 1923 schickte er die Schiffskarten sowie die erforderlichen Papiere; lediglich infolge der überschrittenen österreichischen Einwanderungsquote mußte die Familie ihre Fahrt nach Amerika auf unbestimmte Zeit verschieben. Von diesem Zeitpunkt an scheint der Mann kein Interesse mehr zu haben. Im Juni 1925 ließ er sich von einem amerikanischen Gerichtshof im Bezirk Cook wegen böswilligen Verlassens scheiden, indem er angab, seine Frau habe sich geweigert, nach Amerika zu kommen. Im gleichen Monat heiratete er die Frau, bei der er wohnte. Noch immer hofft seine in Oestereich lebende Frau, daß das Ehescheidungsurteil aufgehoben werden könnte und ihr Gatte für den Unterhalt seiner Angehörigen verpflichtet werde." (Bericht von Frau Kenneth F. Rieh, siehe oben.) Ein ganzes Buch würde nicht ausreichen, um ohne Kommentar all die traurigen, verschiedenartig gelagerten und auf verschiedene Ursachen zurückführenden Notstände zu schildern, die den Fürsorgevereinigungen für polnische, italienische, tschechische, lettische, russische, österreichische usw. Wanderer bekannt geworden sind. Es ist verschiedentlich in den Vereinigten Staaten geraten worden, daß die von ihren Familien getrennt lebenden Einwanderer aus diesem Grunde nach Europa wieder zurückkehren sollen. Ohne Zweifel wäre dies eine Lösung des Problems; viele sind auch diesem Rat gefolgt. Kann man aber von einem Familienvater, der sich seit einigen Jahren in der Fremde niedergelassen hat, verlangen, die Stellung, die er sich errungen hat, aufzugeben, um freiwillig oder gezwungenermaßen in sein Heimatland zurückzukehren? Die Rückkehr würde in vielen Fällen eine Enttäuschung und ebenso unbefriedigend wie die Trennung von der Familie selbst sein. Würde es nicht viel zweckmäßiger sein, wenn man die Ursachen der Trennung selbst beseitigt? Angesichts dieser erschütternden Fälle ist es verständlich, daß weder die öffentliche Meinung, noch die Regierungen, noch die betreffenden Organisationen zum Schutze der Wanderer untätig bleiben können. RUNDSCHAU Internationale Konferenz für Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik (Paris, Juli 1928) Wir leben im Zeitalter der Tagungen und Kongresse. Wissenschaft und Politik, Wirtschaft und Technik, Parteien und Verbände stellen die entscheidenden Fragen ihres Seins zur öffentlichen Diskussion. Die Länderkonferenzen werden als zu enger Rahmen empfunden, die völkerverbindende Einheit aller lebenswichtigen Problematik drängt zur internationalen Aussprache und Zusammenarbeit. Es würde Wunder nehmen, wenn Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik in enger Selbstbeschränkung es meiden würden, in aller Oeffentlichkeit auf volklichem und internationalem Boden die sie bewegenden Fragen zur Diskussion zu stellen. Gerade diese Gebiete, deren Charakteristikum es ist, daß das Objekt ihres Handelns der Mensch ist, unabhängig von Herkunft, Werden und Nationalität, daß die Entwicklung ihrer Wege von dem Kriterium der Würdigkeit zu der Forderung des Rechtsanspruches geht, gerade diese Gebiete 38

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