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Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge · 1928-09-01 · 3 (September 1928) · page 11

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Journal
Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
Volume
2 (1928-1929)
Issue
3 (September 1928)
Date
1928-09-01
Page
– (sequence 11)
Language
German
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ter sehr oft ihren Wohnsitz wechseln müssen, sind die Belege über den Aufenthalt nicht immer lückenlos zu beschaffen, die Ausstellung des Befreiungsscheines verzögert sich, der Arbeiter ist zum Feiern gezwungen, und wenn er die Arbeitslosenunterstützung nicht mehr beziehen kann, ist er zum Verhungern verurteilt. Der Befreiungsschein nun, der, falls die Voraussetzungen zutreffen, erteilt werden muß, muß jedes Jahr neu beantragt werden, die Ausstellung kostet Gebühren, erfordert Zeit, zwingt den Antragsteller, im Polizeirevier vorzusprechen und verursacht ihm mannigfache Scherereien. Schon diese wenigen Bestimmungen, die wir aus der umfangreichen Verordnung über die Beschäftigung ausländischer Arbeiter hier angezogen haben, zeigen, wie schwierig man es dem arbeitswilligen Ausländer macht, sich der Volkswirtschaft als nützliches Glied einzufügen. Die ganze Verordnung bedarf dringend einer gründlichen Umgestaltung, wenn man schon nicht auf die Kontrolle der ausländischen Arbeiter verzichten und sie ganz aufheben will. Das Arbeitsrecht müßte dem einzelnen Arbeiter persönlich gegeben werden, die Stichtage müssen fallen gelassen, und jedem, der arbeiten will, muß dies gestattet werden. Arbeitende Ausländer können nie so lästig werden wie Menschen, denen man jede Möglichkeit, durch eigene Arbeit zu leben, nimmt. Die Beschränkungen gegen ausländische Arbeiter haben vielleicht noch Sinn, wenn sie neu zuwandernde Arbeiter bestimmten Bedingungen unterwerfen, sie sind aber sinnlos gegen Menschen, die ein Jahrzehnt und länger in einem Lande leben. Eine durchgreifende Neuregelung des Arbeitsrechtes der Ausländer liegt nicht nur im Interesse der Ausländer, sondern auch in dem der deutschen Arbeiterschaft und jener deutschen Arbeitnehmer, die im Ausland nach Arbeit suchen. AUSWANDERUNG UND FAMILIENTRENNUNG VON M. SOKAL, BEVOLLMÄCHTIGTEM POLNISCHEN MINISTER UND DELEGIERTEM BEIM VOLKERBUND Die abgedruckte Abhandlung ist ein Teil eines Referates, das der polnische Minister auf der Internationalen Konferenz für Wohlfahrtspflege und Sozialpolitik zu Paris (9.—13. Juli) erstattet hat. Das Referat zeigt mit aller Deutlichkeit, daß das Problem der Familientrennung internationale Bedeutung hat, und daß demnach Lösungsmöglichkeiten auf internationalem Boden und bei internationalen Institutionen gesucht werden müssen. Die Agunoth-Frage hat zwar noch ihre ganz besonderen Schwierigkeiten, würde aber zweifellos gemildert werden können, wenn die gesetzlichen Hindernisse der Trennung von Familienangehörigen sich beseitigen ließen. Vgl. im übrigen die „Rundschau" d. Nr. Die Redaktion. Abgesehen von den allgemeinen Fragen der Familienfürsorge im Auswandererwesen, müssen wir auf ein Problem hinweisen, das in besonderer Schärfe hervortritt: Ich meine das Problem der Trennung von Auswandererfamilien. Aus zahlreichen, recht mannigfachen Gründen geschieht es, daß wandernde 35

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