Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Journal
- Jüdische Arbeits- und Wanderfürsorge
- Volume
- 2 (1928-1929)
- Issue
- 3 (September 1928)
- Date
- 1928-09-01
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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II. Bei Ausländern ist ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum nach ihrem Willen, sich dazu zu bekennen, nach ihrer Sprache, Bildung, Kultur und Anpassungsfähigkeit zu beurteilen. Die Entscheidung hierüber ist der höheren Verwaltungsbehörde unter Eröffnung der üblichen Rechtsmittel vorzubehalten. DAS ARBEITSRECHT DES AUSLÄNDERS EINE NOTWENDIGE REFORM VON S.ADLER-RUDEL, BERLIN Das Problem der Ausländer in Deutschland, das bis vor wenigen Jahren im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses stand, hat an Aktualität verloren. Die fortschreitende Gesundung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse hat der Legende von der Ueberflutung des Reiches mit Ausländern ein Ende gemacht. Der beste Beweis gegen die jahrelang betriebene Ausländerhetze sind die kürzlich vom Preußischen Statistischen Landesamt veröffentlichten Zahlen der Volkszählung vom 16. Juni 1925. Nach dem Ergebnis der Volkszählung ist die Zahl der Ausländer in Preußen im Vergleich zu der Volkszählung im Jahre 1910 nicht nur nicht gestiegen, sondern sogar erheblich zurückgegangen. 1910 wurden im gegenwärtigen Staatsgebiet 634 230 Ausländer 1,81 Proz. gezählt, 1925 nur 601 779 1,58 Proz. Noch deutlicher wird der Rückgang der Ausländerzahlen, wenn man feststellt, daß in den 15 Jahren 1910 bis 1925 die allgemeine Bevölkerungszunahme 8,9 Proz. beträgt, während im gleichen Zeitraum die Zahl der Ausländer um 9,6 Proz. zurückgegangen ist. Angesichts dieser einwandfreien Feststellungen ist es erfreulich und begrüßenswert, daß der Minister des Innern in einem Vortrag, den er am 12. Juli 1928 im Rahmen der Handelshochschule Berlin hielt, eine weitgehende Reform der fremdenpolizeilichen Bestimmungen angekündigt hat; denn die geltenden Bestimmungen, die vor Jahren unter anderen und schwierigeren Voraussetzungen erlassen wurden, entsprechen längst nicht mehr den Bedürfnissen der Gegenwart. Noch dringender reformbedürftig als die fremdenpolizeilichen Bestimmungen sind die Bestimmungen, die zur Regelung des Arbeitsrechtes der Ausländer erlassen wurden. Sind doch diese Bestimmungen derart, daß sie den Ausländern alles andere gestatten» als manueller und produktiver Beschäftigung nachzugehen. Die Zahl der ausländischen Arbeiter ist so sehr zurückgegangen, daß eine Sonderbehandlung dieses Teiles der Ausländer in keiner Weise berechtigt ist. Während von fachkundiger Seite im Jahre 1914 zirka 800 000 ausländische Arbeiter geschätzt wurden, befanden sich im Jahre 1927 laut den letzten Veröffentlichungen der „Vierteljahrshefte zur Statistik des Deutschen Reiches" im ganzen Reich 226 346 landwirtschaftliche und gewerbliche Arbeiter, von denen zirka 100 000 seit zehn und mehr Jahren im Inlande leben. 32